Kommunalaufsicht bestätigt formell die Rechtswidrigkeit – Jetzt ist der Stadtrat wieder am Zug

Nachdem die Kommunalaufsichtsbehörde mit dem förmlichen Bescheid vom 20.01.2015 die eingeschränkte Einwohnerbefragung für rechtswidrig erklärt hat, und vom Stadtrat die Aufhebung des Beschlusses verlangt hat, erklärt Yvette Stoppiera, CO-Fraktionsvorsitzende der Grünen im Homburger Stadtrat:

„Der Oberbürgermeister hatte trotz der mehrfachen Hinweise der Kommunalaufsicht unbeirrt an der Durchführung der rechtswidrigen Meinungsumfrage festgehalten. Somit hatte das Landesverwaltungsamt als Rechtsaufsichtsbehörde gar keine andere Wahl, als den Ratsbeschluss förmlich zu beanstanden und die Auswertung des Ergebnisses zu untersagen. Der Bescheid der Kommunalaufsicht seziert detailliert die Rechtsauffassung und das Fehlverhalten des Oberbürgermeisters.“

Marc Piazolo, Sprecher des Grünen Stadtverbandes fügt an: „Es ist unverständlich, warum der Oberbürgermeister den Stadtrat nicht von der Rechtswidrigkeit des Beschlusses frühzeitig in Kenntnis setzte. Dem Stadtrat wurde damit die Möglichkeit der Selbstkorrektur genommen. Eine Beanstandung der Kommunalaufsicht wäre dann nicht nötig gewesen. Politik auf Augenhöhe sieht anders aus. Der Oberbürgermeister hat den landespolitischen Imageschaden sowie die finanziellen Kosten zu verantworten.“

Doch wir sollten auch den Blick nach vorne werfen: Der Stadtrat hat die Auflage seinen rechtswidrigen Beschluss rückgängig zu machen. Gleichzeitig kann der Rat das Einvernehmen mit dem Investor nach §36 Baugesetzbuch nicht mehr versagen und die Veränderungssperre gegen den geplanten Windpark „Auf der Weißen Trisch“ ist aufzuheben. Gemeinsam gilt es die Energiewende in Homburg rechtskonform und am bestmöglichen Standort zu realisieren. (YS/MP)