Stadtratssplitter vom 20.02.14

Veränderungssperre: Windpark auf der Weißen Trisch

In der Ratssitzung vom 20.02.2014 hat der Stadtrat mit den Gegenstimmen der Grünen Ratsfraktion das Einvernehmen für die Errichtung von 4 Windenergieanlagen auf dem Weißen Trisch nicht erteilt sowie eine Veränderungssperre für das gesamte Bebauungsplangebiet erlassen.

Die Grüne Ratsfraktion hatte an die Fraktionen appelliert, den Verwaltungsvorschlag abzulehnen, um die Energiewende auch in Homburg zu ermöglichen.

Aus unserer Sicht ist das Erlassen einer Veränderungssperre für das Windpark-Plangebiet unzulässig und rechtswidrig. Denn: Windenergieanlagen sind als privilegierte Vorhaben im Außenbereich seit dem einstimmigen Beschluss im Bundestag im Jahr 1996 zur Aufnahme in das Baugesetzbuch grundsätzlich zulässig. Im Jahr 2011 hatte der Stadtrat einen Beschluss zur Errichtung von Windenergieanlagen auf der Weißen Trisch gefasst.

Das Instrument der Veränderungssperre wird beim Windpark auf der Weißen Trisch missbraucht. Denn dieses Instrument der Bauleitplanung wurde geschaffen, um Planvorhaben, die dem Planziel im zukünftigen Bebauungsplan widersprechen, verbieten zu können. Denn nur dies dient der Sicherung der planerischen Ziele der Gemeinde. Planerisches Ziel war aufgrund der Ratsbeschlüsse Pro Windkraft – das Errichten von Windkraftanlagen. Daher ist die verhängte Veränderungssperre abstrus, denn es existiert kein Winderspruch! Es wird mit der Veränderungssperre der Windpark mit sich selbst verhindert.

In in der Veränderungssperre aufgeführten Fachbelange werden im Rahmen der Baugenehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz geprüft. Ein K.O. bei den Fachbelangen führt automatisch zur Versagung der Baugenehmigung. Schon aus dieser Sicht macht die Veränderungssperre keinen Sinn.

Um Schaden von der Stadt abzuwenden, haben wir in der Ratssitzung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Veränderungssperre rechtswidrig ist und der Stadtrat schadensersatzpflichtig werden wird.

Aus den vorgenannten Gründen haben wir den Sachverhalt der Kommunalaufsicht zur Prüfung vorgelegt.

Nachtrag:

Die Kommunalaufsicht verweigert sich der Prüfung der Veränderungssperre und schiebt diese Prüfung dem Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz (LUA) zu. Ein halbes Jahr später kommt eben das LUA zur Auffassung, ebenfalls für die Prüfung der Satzung nicht zuständig zu sein! Ja, wer ist es denn dann? Wir haben daher im Herbst 2014 erneut die Kommunalaufsicht gebeten, den Sachverhalt zu prüfen. Die Kommunalaufsicht hat sich bis heute (07.05.2015) nicht zur Veränderungssperre geäußert. Lediglich bei dem von uns angezeigten Formfehler in der Veröffentlichung der Satzung im Amtsblatt sieht sie kein kommunalaufsichtliches Einschreiten. Nun, da es etliche richterliche Beschlüsse zur Form einer Bekanntmachung gibt, sollte man die Homburger Bekanntmachungssatzung auf ihre Gerichtsfestigkeit hin prüfen.