Stadtratssplitter: 13. Sitzung am 17.12.2015

Gewerbesteuererhöhung und Geschenkegeld für Ortsvertrauensleute

In der letzten Stadtratssitzung des Jahres 2015 wurde eine Erhöhung der Gewerbesteuer von 388 v. H. auf 410 v. H. mehrheitlich beschlossen. Damit wird der Gewerbesteuersatz auf ein mittleres saarländisches Niveau angehoben und der Hebesteuersatz wieder hergestellt, der Anfang der 2000er Jahre in Homburg vor dem Steuersenkungsprogramm der Landesregierung galt.  In den letzten Jahren war die Homburger Allgemeinheit aufgrund des unterdurchschnittlichen Gewerbesteuer-Hebesatzes benachteiligt, da die Schlüsselzuweisungen vom Land auf den saarlandweiten mittleren Hebesatz abgestellt sind. Bei den Schlüsselzuweisungen wird unterstellt, dass man Gewerbesteuereinnahmen mindestens in Höhe des mittleren Hebesatzes der bei ca. 415 v. H. liegt erhält. Durch die Korrektur bei der Gewerbesteuer wird ab 2016 das Verhältnis von Hebesteuersatz zu Schlüsselzuweisungen gerechter gestaltet.

Die Erhöhung der Gewerbesteuer entbindet den Stadtrat und die Verwaltung aber nicht, weiterhin zu sparen! Darüber herrschte im Rat eigentlich Einigkeit. Jedoch zeigte der Tagesordnungspunkt der Sach- und Geldzuweisungen im Höhe von ca. 7.500 EUR für Ortsvertrauensleute, dass es am wirklichen Sparwillen innerhalb der Homburger Politik fehlt. Auf den ersten Blick mag es nachvollziehbar sein, dass Ortsvertrauensleute über ein eigenes Budget verfügen können, doch je länger man darüber nachdenkt, desto klar wird, dass es sich dabei um einen rein politischen Luxus handelt. Das Landesverwaltungsamt genehmigt den städtischen Haushalt nicht, Homburg muss weitere Millionen einsparen, die Gewerbesteuer ist gerade zuvor erhöht worden, und die nächsten Steuer- und Gebührenerhöhungen sind wegen des Sanierungshaushalts bereits fest eingeplant, aber dennoch plant die Homburger Politik den Griff in das Steuerzahlerportemonnaie für politische Geburtstagsgeschenke. Für den Einen sind 7.500 EUR für Geschenke nicht viel, vielleicht nennen es auch manche Peanuts, aber für uns ist es das i-Tüpfelchen oder der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt, für Ortsvertrauensleute die eigentlich rein rechtlich nicht vorhanden sind und nur in Homburg gibt.

Grundsätzlich stellt sich dann auch die Frage, wann die 8 Ortsvertrauensleute, die keine Ehrenbeamten sind, repräsentative Aufgaben wahrnehmen sollten. Geburtstagsbesuche sind nette zusätzliche Gesten, und sollten aus unserer Sicht im Rahmen der Aufwandsentschädigung beinhaltet sein, die für Ortsvertrauensleute mit 315 EUR doppelt so hoch ist wie diejenige der Ratsmitglieder. Die zusätzlichen Geldzuwendungen schaffen in Homburg repräsentive Doppelstrukturen, denn zukünftig werden neben dem Oberbürgermeister, dem Bürgermeister, den Beigeordneten, den Ortsvorstehern auch die Ortsvertrauensleute steuerzahlerfinanziert repräsentieren. Bei so vielen Stellvertretern verliert man den Überblick, so dass es klare und transparente Regeln oder Richtlinien braucht, wer wann wohin geht, war mitgenommen wird und was das Mitgenommene kostet.

Es muss nicht sein, dass drei Vertreter der Stadt auf einem Geburtstag erscheinen und alle drei Geschenke auf Steuerzahlerkosten mitbringen. Wir denken, dass dem Repräsentationsgedanken der Stadt Homburg auch Genüge getan wird, z.B. der Ortsvertrauensmann/die Ortsvertrauensfrau als einziger Vertreter der Stadt Homburg erscheint und das mitgebrachte Geschenk auf Nachweis über das Repräsentationsbudget des Oberbürgermeisters finanziert wird.

„Kleinvieh macht auch Mist“ – Hier hatte der Stadtrat die Möglichkeit sparend einzugreifen, hat aber die Chance vertan.

Dorfgemeinschaftshaus Bruchhof-Sanddorf

Das Dorfgemeinschaftshaus Bruchhof-Sanddorf sollte an die bestehende Schulturnhalle angebaut werden. In der vergangenen Ratssitzung hat der Oberbürgermeister eingeräumt, dass dieses Projekt „gestorben“ sei. Grund hierfür ist das Ergebnis der Lärmprognose, die in der Baugenehmigungsphase erforderlich wurde. Demnach müssen alle Veranstaltungen, auch an den Wochenenden bis 22 Uhr abgeschlossen sein, auch der letzte PKW muss dabei abgefahren sein. Das unter solchen Umständen eine Investition in ein Dorfgemeinschaftshaus nicht getätigt wird, ist daher sehr zu begrüßen, denn sonst wären Steuergelder herausgeschmissen worden, für ein Projekt, was den Zweck nicht erfüllt.

Es ist jedoch der Sache nicht dienlich, den direkten Anwohnern die Schuld für das Scheitern des Projektes zuzuschieben. Nicht die Bewohner haben das Projekt verhindert. Das Projekt hat geltende gesetzliche und rechtliche Bestimmungen nicht einhalten können.