Kein Mehrfamilienwohnhaus mit 15 Wohnungen im Baugebiet „Nördlich Gedünner“ in Schwarzenbach

In der Bauausschusssitzung am 28.10.2016 wurde über einen Befreiungsantrag eines Bauherrn von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Nördlich Gedünner“ in Schwarzenbach beraten. Der Bebauungsplan „Nördlich Gedünner“ wurde erst im Jahr 2012 vom Stadtrat beschlossen. Planungsziel war damals die Schaffung eines ruhigen Wohngebietes mit Einzel- und Doppelhäusern. Aus diesem Grund wurden im Plangebiet die Anzahl der Wohnungen pro Grundstück auf drei Wohnungen begrenzt. Die Bauherrschaft plant nun die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 15 altersgerechten Wohneinheiten und die Überschreitung der im Bebauungsplan festgesetzten bebaubaren Grundstücksfläche. Dazu sollte der Ausschuss sein Einverständnis geben.

Yvette Stoppiera-Wiebelt, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Homburger Stadtrat erklärt: „Das Konzept der Bauherrschaft ist mit Sicherheit interessant, das Mehrfamilienwohnhaus sieht hochwertig gestaltet aus. Allerdings können wir uns das altersgerechte Wohnen eher in einer Innenstadtrandlage vorstellen als im Plangebiet „Nördlich Gedünner“. Neben der kaum vorhandenen ärztlichen Versorgung, befindet sich in der näheren Umgebung des Baugebietes kein Nahversorger. Dies widerspricht aus unserer Sicht dem Konzeptansatz  der Bauherrschaft mit altersgerechtem Wohnen. In der Homburger Innenstadt sind in den letzten Jahren viele altersgerechte Wohnungen entstanden. Wir müssen aber auch jungen Familien die Chance geben, sich in ihren eigenen vier Wänden selbst verwirklichen zu können. Demographischer Wandel bedeutet auch, die junge Generation im Ort zu halten. Außerdem muss die Anzahl der geplanten 15 Wohneinheiten kritisch hinterfragt werden. Denn beim Beschluss des Bebauungsplanes hatte der Stadtrat einen gänzlich anderen Planungsgrundsatz verfolgt, nämlich die Schaffung eines ruhigen Wohngebietes. Daher hatte der Stadtrat die Anzahl der Wohneinheiten pro Grundstück auf drei beschränkt. Von Mehrfamilienhäusern war keine Rede.“

Stoppiera-Wiebelt ergänzt: „Der nun vorlegte Befreiungsantrag widerspricht maßgeblich den Planungsgrundsätzen des Stadtrates. Zudem würde mit der Zulassung dieses Antrags eine Vorbildwirkung erzeugt werden, die den Bebauungsplan grundsätzlich obsolet machen würde. Durch die Änderung des Gebietscharakters wären aus unserer Sicht neue Untersuchungen zur ausreichenden Dimensionierung der Abwasserleitungen erforderlich gewesen. Denn eine erhöhte bebaubare Grundstücksfläche und eine höhere Wohnungsanzahl bedeuten auch eine höhere Menge an Abwasser und Regenwasser, die ins öffentliche Abwassersystem geleitet werden. Im Jahr 2012 gab es während der Bürgerbeteiligung im Rahmen des Bebauungsplanes von vielen Anwohnern die Befürchtungen, dass bei Starkregenereignissen der vorhandene Kanal keine ausreichende Kapazität mehr hätte und damit die Gefahr von zurückgestautem Wasser im Keller steigen würde. Diese Bedenken müssen wir weiterhin ernst nehmen.“

„Das Festhalten an sinnvollen Plangrundsätzen ist ein wichtiger Schritt für eine geordnete städtebauliche Entwicklung. Daher freuen wir uns, dass die Mitglieder des Bauausschusses unserer Argumentation gefolgt sind und der Antrag einstimmig zurückgewiesen wurde.“