Stadtratssplitter, Sitzung vom 27.04.2017

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Hinter den Birken“ – Warburgring

Es ist nicht grundlegend verkehrt, einen Bebauungsplan aus den 1960er Jahren in das 21. Jahrhundert zu überführen. Bei dem noch brachliegenden Grundstück ergibt sich die Chance ein gemischtes innovatives Konzept zu entwickeln. Wir Grüne gehen an das Projekt ergebnisoffen heran. Allerdings merken wir an, dass es mit uns die gängige Homburger Praxis des Maximalbaurechts nicht geben wird. Unsere Vorstellung ist, ein Quartier, das sich in die Umgebung einfügt und nicht mit überdimensionierten Baukörpern heraussticht. Auch ist zum derzeitigen Zeitpunkt unklar, wieviele Wohnungen entstehen werden. Wir sollten aus städtebaulicher Sicht nicht zulassen, dass an einem Standort zu viele Wohnungen zugelassen werden und unser Wohneinheitenkontingent ausgeschöpft wird. Das behindert städtebauliche Entwicklungen an anderer Stelle. Auch sind die noch offenen Fragen zu fließenden Verkehr, ruhenden Verkehr und Abwasser im Bebauungsplanverfahren umfassend zu prüfen.

Der Dialog mit den Bürgern muss zwingend gesucht werden. Dafür sollte es zeitnah eine Bürgerversammlung geben. Wir bitten die Verwaltung auch die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens über die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung am Planprozess zu informieren.

Die Planungshoheit liegt nach wie vor bei der Kommune, also beim Stadtrat. Selbst wenn wir jetzt diesen Start in das Bebauungsplanverfahren beschließen sollten, hat die WOGE Saar keinen Rechtsanspruch auf den Beschluss des Bebauungsplanes als Satzung.

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Kaiserslauterer Straße Ost“

Sehr geehrte Damen und Herren, wir gehen davon aus, dass der Sinn des Bebauungsplanes ist, dass nebenstehende Kombibad aufzuwerten. Was auf der Fläche angesiedelt werden soll, soll aus ihrer Sicht das Kombibad befruchten. Wir warnen davor, dass ganze über einen Angebotsbebauungsplan abzuwickeln. Sinnvoller ist es, auf den Investor einzuwirken, um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan entwickeln zu lassen. Damit würde bei einer Nichtrealisierung kein Baurecht bestehen und man würde den Standort nicht mit anderweitigen, nicht sinnvollen und störenden Nutzungen, wie z.B. einer KFZ-Werkstatt, oder einem Autohaus belasten.

Wir haben daher den Antrag gestellt, dass die Verwaltung auf den möglichen Investor einwirkt, um das Verfahren in einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit einem konkreten Planungskonzept zu ändern. Unser Antrag wurde großkoalitionär abgelehnt.