Observierung städtischer Mitarbeiter ohne Rechtsgrundlage

Die heimliche Überwachung von vier Mitarbeitern des städtischen Baubetriebshofes durch eine auswärtige Detektei im Herbst 2015 kostete die Bürger Homburgs ca. 330.000 EUR. Inzwischen steht fest, dass die Auftragsvergabe durch den Oberbürgermeister haushaltstechnisch gegen Recht und Gesetze verstieß. Doch nicht nur dies: es gab auch keine ausreichende datenschutzrechtliche Grundlage für die Observierung von Mitarbeitern im öffentlichen Dienst durch private Ermittler!

Das Urteil des unabhängigen Datenschutzzentrums Saarland hätte im aktuellen Tätigkeitsbericht nicht eindeutiger ausfallen können. OB Schneidewind hatte eine Detektei beauftragt über mehrere Wochen die Mitarbeiter heimlich zu oberservieren, um das (vermutete) Fehlverhalten der Mitarbeiter des Baubetriebshofes aufzudecken. Das Ziel der Maßnahmen war es Informationen zu sammeln und Verdachtsmomente zu bestätigen, um möglicherweise später Maßnahmen im Dienst- und Arbeitsverhältnis ergreifen zu können. Hierfür wurden personenbezogene Daten über einen längeren Zeitraum (mehrere Wochen!) sowohl während der Arbeits- als auch in der Freizeit erhoben.

Längerfristige Observationsmaßnahmen mit verdeckten technischen Mitteln stellen schwerwiegende Eingriffe in das grundgesetzliche Recht auf informelle Selbstbestimmung dar. Sie sind nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen zulässig. Laut § 28 des Saarländischen Polizeigesetzes dürfen diese besonderen Formen personenbezogener Daten nur durch die Vollzugpolizei auf der Grundlage einer richterlichen Anordnung erhoben werden. Zudem gilt es den Schutz unbeteiligter Dritter sicher zu stellen.

OB Schneidewind hat beim Engagement der Detektei keine dieser rechtlich nötigen Voraussetzungen eingeholt. „Die Datenschutzbeauftragte des Landes bestätigt unsere Rechtsauffassung, dass solche Observierungsmaßnahmen nur durch die Polizei (verdeckte Ermittler) und nach Einschaltung der Staatsanwaltschaft durchzuführen sind,“ so Marc Piazolo. „Zugleich hätte dies den Homburger Steuerzahler ungerechtfertigte Ausgaben in Höhe von mehr als 300.000 EUR erspart. Wann erhebt der Stadtrat endlich eine Regressforderung an den Oberbürgermeister?“

Die Homburger Landtagsabgeordneten von CDU und SPD kennen den aktuellen Tätigkeitsbericht des Datenschutzzentrums seit Juni 2017. Haben sie die Öffentlichkeit über das Urteil der unabhängigen Datenschützer zur Homburger Spitzelaffäre nicht informiert, um „ihren“ Oberbürgermeister in Zeiten der GroKo auf landes- und kommunaler Ebene zu schützen? Genau das fragen wir uns! (M Piazolo)

Hintergrund: Die Stellungnahme des unabhängigen Datenschutzzentrum Saarland zur heimlichen Überwachung von Mitarbeitern im öffentlichen Dienst ist im 26.Tätigkeitsbericht 2015/2016 (21. Juni 2017) auf den Seiten 75-77 nachzulesen.