Stadtratssplitter: 3. Sitzung, 09.10.2014

Beantwortung der Anfrage zum Umbau Dorfgemeinschaftshaus Jägersburg

Nachdem eine öffentliche Ausschreibung zu den Umbaumaßnahmen bei der Schule in Jägersburg erfolgte, wollte die Grüne Fraktion von der Stadtverwaltung wissen, wann der Stadtrat den Umbau der Schule in ein Dorfgemeinschaftshaus beschlossen hatte. Die Antwort der Stadtverwaltung: Es gibt keinen Beschluss des Rates.Es wurde nicht nur der Stadtrat umgangen, sondern auch ein Beschluss des Stadtrates „Artikel 7 der Haushaltsbegleitbeschlüsse“ ignoriert.

Artikel 7:„Die Situation in den Stadtteilen ist gleichzeitig geprägt einerseits von einem hohen Bedarf an multifunktionalen Einrichtungen, die der Förderung der örtlichen Gemeinschaft dienen und andererseits von teilweise erheblichem (Teil-) Erneuerungsbedarf der städtischen, sowie vom Abbau kirchlicher Einrichtungen. Der Stadtrat möge beschließen, den Bestand an örtlichen Einrichtungen unter Berücksichtigung der Bevölkerungsentwicklung neu zu bemessen. Bis eine solche Bedarfsfeststellung erfolgt ist, werden alle Maßnahmen und Verbesserungen bei allen Einrichtungen ausgesetzt und der Unterhaltungsaufwand auf das unbedingt notwendige beschränkt. Bei allen Einrichtungen sind alle Möglichkeiten der Erhöhung der Kostendeckungsgrade darzustellen und zu bewerten.“

Bis 2014 sollten zur Haushaltsgenehmigung beim Landesverwaltungsamt die Haushaltsbegleitbeschlüsse umgesetzt werden. Bis heute ist dem Stadtrat kein Bedarfsplan für diese Einrichtungen vorgestellt worden. Stattdessen werden vollendete Tatsachen geschaffen. Dabei gibt es in Jägersburg funktionierende kirchliche Einrichtungen. Diese stehen mit einem städtischen Dorfgemeinschaftshaus in Konkurrenz, so dass ein Abbau der kirchlichen Einrichtungen realitisch ist. (YS)

Die Beigeordnete soll als politische Wahlbeamtin Frauenbeauftragte werden

Nach dem Organigramm und den Ausführungen des Oberbürgermeisters in der Vergangenheit soll die Stelle der Frauenbeauftragten an die politische Wahlbeamtin/Beigeordnete übertragen werden. Aus unserer Sicht ist diese Vermengung nicht zulässig. Ein entsprechender Antrag unserseits, die Besetzung auszusetzen wurde in den Personalausschuss verwiesen.

Die hauptamtliche Stelle der Frauenbeauftragten ist wichtig für die Förderungen und Durchsetzung der im Grundgesetz, im Landesgleichstellungsgesetz und im Kommunalselbstverwaltungsgesetz verankerten Gleichstellung von Männern und Frauen. Die Frauenbeauftragte ist Ansprechpartnerin sowohl intern für die Mitarbeiterinnen in der Verwaltung aber auch extern für alle Bürgerinnen der Stadt Homburg.

Die Stelle der Frauenbeauftragten ist explizit kein Wahlamt. Daher scheidet aus unserer Sicht die Vermischung von hauptamtlicher Angestellter und einer politischen Wahlbeamtin aus. Zurzeit wird von der großen Koalition das Landesgleichstellungsgesetz, welches auch in unserer Stadt Anwendung findet novelliert. Im Entwurf kann man erkennen, dass die Stellung der Frauenbeauftragten gestärkt werden. In Homburg jedoch dreht man das Rad unter einem Sozialdemokraten zurück, schwächt das Amt, bzw. schafft es durch die Bindung an die politische Beigeordnete indirekt ganz ab, um am falschen Ende zu sparen! Das ist kein gutes Signal an die Homburger Bürgerinnen.

Wie wird in Homburg zukünftig an der Gleichberechtigung von Frauen und Männer mitgewirkt? Bei der Verbindung mit der Beigeordneten wird die parteipolitische Neutralität missachtet, denn der Frauenbeauftragten steht ein politisches Mandat nicht zu. Interessenskonflikte sind vorprogrammiert. Ein Verstoß gegen das Landesgleichstellungsgesetz liegt vor. Die Aufgaben einer Frauenbeauftragten kann man nicht delegieren. Das Kommunalselbstverwaltungsgesetz schreibt ausdrücklich vor, dass die Frauenbeauftragte von anderen dienstlichen Tätigkeiten freizustellen ist. Sollten Aufgaben der Frauenbeauftragten in die unteren Beschäftigtenebenen halbherzig delegiert werden, dann ist die Bezeichnung Frauenbeauftragte nur schmückendes Beiwerk ohne Hintergrund. Dann sollten wir uns überlegen, ob wir wirklich eine „Schein-Frauenbeauftragte“ haben wollen. Diese wäre ein gleichstellungs- und frauenpolitisches Desaster.

Es stellen sich mit einer Verknüpfung an die Wahlbeamtin auch viele handwerkliche Fragen: Wie wird die Verknüpfung organisatorisch umgesetzt? Kann eine Wahlbeamtin gleichzeitig eine hauptamtliche Angestellte sein? Das Kommunalwahlgesetz verbietet wegen der Unvereinbarkeit von Amt und Mandat, dass städtische Angestellte und Beamte gleichzeitig im Stadtrat tätig sind. Gleiches gilt auch für Beigeordnete. Wie soll bei dem umfangreichen Geschäftsbereich der Beigeordneten gewährleistet werden, dass sie die Stelle der Frauenbeauftragten tatsächlich zu 20 Wochenarbeitsstunden ausgefüllt? Müsste die Stelle der Frauenbeauftragten nicht ausgeschrieben werden? Liegt eine Überbezahlung der Beigeordneten/gleichzeitig Frauenbeauftragten vor? Wieso sollte eine Halbtags-Beigeordnete und eine halbtags Frauenbeauftragte mit einem vollen Beigeordnetengehalt besoldet werden? (YS)

Bebauungsplan „Südlich der Schlehhecke“

Im Jahr 2007 hat der Stadtrat nach einem negativen Votum der Kirrberger beschlossen die Entwicklung des Wohngebietes „Südlich der Schlehhecke“ nicht mehr weiter zu verfolgen. Damals wurde vom Stadtrat der Beschluss gefasst, den Aufstellungbeschluss für den Bebauungsplan aufzuheben. Vor 2 Jahren hat der Stadtrat eine Grundstücksneuordnung in diesem Wohngebiet beschlossen, obwohl nach damaligen Kenntnisstand keine rechtliche Grundlage hierfür bestand. Aufgrund eines rechtlichen „Schwebezustandes“ wird die Rolle rückswärts der Rolle rückwärts gemacht. Der Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes soll wieder rückgängig gemacht werden. Die Verwaltung hat das Glück, dass sie den Beschluss des Stadtrates im Jahr 2007 nie ordentlich bekannt gemacht hat. Der Stadtrat hat Pech, weil sich nach 7 Jahren gezeigt hat, dass die Verwaltung einen Ratsbeschluss nicht umgesetzt hat. (YS)

Nachtragshaushalt

Es ist die 2. Nachtrags Haushaltssatzung, weil die Gewerbesteuereinnahmen „weggebrochen“ seien. So ganz glaubwürdig ist das nicht. Denn warum hat man diese Einnahme vorher so hoch angesetzt? In den Jahren 2010 – 13 lag die Gewerbesteuer lt. Bericht zwischen 13 und 27 Millionen €. Für das laufende Jahr wurde sie auf 36 Millionen € veranschlagt, also zufälllig 16 Millionen höher als im Durchschnitt der letzten Jahre. Gab es dafür einen vernünftigen Grund? Zu den Grundsätzen der Haushaltswirtschaft gehören Haushaltswahrheit und -Klarheit, sowie die Kassenwirksamkeit. D.h. in unserem Fall: Es sollten nur solche Einnahmen veranschlagt werden, die auch tatsächlich zu erwarten sind. Jetzt, kurz vor Jahresschluss, bekommen wir endlich einen ehrlichen Haushalt. Er enthält nichts Überraschendes. Die Gewerbesteuereinnahmen belaufen sich mit 20 Millionen € auf den Betrag, der aufgrund der Rechts und Konjunkturlage zu erwarten war. Hier von einer „Überraschung“ zu sprechen, von einem „Wegbrechen“, geht an der Wirklichkeit vorbei. Der vorangehende Haushalt war ein Schummel-Haushalt, die grüne Fraktion aus diesem Grund auch abgelehnt haben.

Natürlich gab es für das Schummeln einen Grund: Wäre mit realistischen Zahlen operiert worden, wäre bereits im laufenden Jahr ein Sanierungsplan fällig geworden. Sowas macht sich nicht gut, wenn Wahlen anstehen. Man möchte ja dem Wahlvolk was versprechen können und das wäre nicht glaubwürdig, wenn die Verwaltung bei jeder größeren Ausgabe sich eine Genehmigung beim Landesverwaltungsamt holen muss. Niemand kann da noch Dorfgemeinschaftshäuser und Kunstrasenplätze in Aussicht stellen. Wir haben nichts gegen sinnvolle soziale und kulturelle Maßnahmen. Nur muss dafür auch das Geld vorhanden sein. Luftbuchungen zu machen, nur um noch schnell ein paar Wahlversprechen einlösen zu können bevor der Hammer fällt bedeutet, das Prinzip nachhaltiger Haushaltswirtschaft dem politischem Opportunismus zu opfern.

Der Stadtrat wird sich künftig einer harten Realität stellen müssen. Weitere Einsparungen, auch im laufenden Geschäft, Verzicht auf größere Investitionen, Erhöhung der Einnahmen – wobei wir uns auf die Gewerbesteuer nicht verlassen sollten. Eine Abkehr von der bisherigen Wellness Politik bedeutet keineswegs, dass jetzt nur noch kalt geduscht und Schwarzbrot gegessen wird. Im Bereich der rentierlichen Maßnahmen sehen wir in diesem Haushalt sehr positive Aspekte: Photovoltaik wird weiter ausgebaut und wird sich rentieren, die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf sparende LED Technik und die Ganztagsschule Langenäcker gehört dazu und die meisten der anderen genannten Ausgaben.

In den kommenden Jahren werden uns weitere Herausforderungen ins Haus stehen: Die Sanierung des Waldstadions und der Erbacher Sporthalle. Da werden wir bei den Haushaltsvorberatungen viel kreatives Denken brauchen und lernen. Wie weit wir da kommen, ohne uns zB von dem Groschengrab an der Entenmühle zu verabschieden, muss sich zeigen. Etwas mehr Bescheidenheit wird uns allen gut tun, denn wir klagen immer noch auf hohem Niveau. (WA)

Masterplan 100% Klimaschutz

Der Masterplan 100 % Klimaschutz für die Biosphärenregion Bliesgau ist die wichtigste Zielvereinbarung für die künftigen Jahrzehnte. Er greift weiter in die Zukunft als unser bisheriges Stadtentwicklungskonzept 2025. Es setzt einen Rahmen, der die entscheidenden Zukunftsaufgaben definiert und in den sich unsere Stadtentwicklung einfügen kann, ohne zu eng gebunden zu sein.

Wir hoffen, die Mehrheit des Rates wird dieses Konzept lesen und kann die dort gemachten Ziele sich mit der Zeit zu eigen machen. Insbesondere die Aussagen zur Energiewende, zu Demographie und Verkehr sind beherzigenswert. So ist zB eine Senkung der CO2 Emissionen um 80 – 95 % bis 2050 undenkbar, wenn die Nutzung der Windkraft in unseren Gemeinden weiterhin mit fadenscheinigen Gründen blockiert wird. Irgendwo muss der Strom ja herkommen und die Lösung kann nicht darin bestehen, entweder alles auf Photovoltaik zu setzen oder auf Ferntrassen mit Windparks im Meer.

Nachts scheint keine Sonne, Stromspeicherung wird auch in Zukunft teuer sein und der Ferntransport von Strom ist aufwendig und verlustreich.

Strom vom geplanten Homburger Windpark wird 6,9 ct pro KW kosten und bringt 25 Cent beim Verkauf an die Kunden. Strom von der Nordsee kostet ein Vielfaches mehr. Zu viel Offshorestrom verteuert die Energiewende unnötig und gäbe denen recht, die gern zurückkehren wollen zum alten System und dafür plötzlich Fledermäuse und Landschaftsschutz entdecken. Was früher, als noch die alten Stromtrassen gebaut wurden, nie eine Rolle spielte.

Lassen wir uns da nicht ins Bockshorn jagen und denken wir auch daran, dass wir die Einnahmen aus dem Windpark dringend brauchen, um unsere Sportzentren zu sanieren. (WA)