Windkraft voranbringen anstatt Recht zu beugen!

Das Landesverwaltungsamt hat Recht gesprochen: Die vom Oberbürgermeister veranlasste Meinungsumfrage zur Windkraft „Auf der Weißen Trisch“ ist rechtswidrig. Indem die Umfrage auf die Gemeindeteile begrenzt wurde, die im möglichen Einwirkungsbereich der Windkraftanlagen liegen, wollten Verwaltungsspitze und Stadtratsmehrheit den bisher favorisierten Standort kippen. Wird dann tatsächlich ein anderer Standort gewählt, wären jedoch alle Einwohner Homburgs Betroffene der selektiven Meinungsumfrage. Genau dies widerspricht geltendem Recht!

Auf diese rechtlichen Einwände hatten wir von Anfang an hingewiesen. Unsere Rechtsauffassung wurde jetzt von der Kommunalaufsicht bestätigt und dem OB zweimal vor Versendung der Fragebögen mitgeteilt. Ein Oberbürgermeister darf nicht – wider besseren Wissens – einen rechtswidrigen Beschluss des Stadtrates umzusetzen. Im Gegenteil, er hat die Pflicht den Stadtrat über die Rechtslage zu informieren und eine rechtskonforme Entscheidung einzufordern. Dieser Pflicht ist Herr Schneidewind nicht nachgekommen.

Zudem kann jeder Einwohner Homburgs gegen die rechtwidrige Durchführung der auf Schwarzenbach, -acker, Einöd, Wörschweiler und Kirrberg begrenzten Befragung klagen. Er hat beste Chancen gegen die Stadt vor dem Verwaltungsgericht zu obsiegen. Nur durch den sofortigen Stopp der eingeschränkten – und völlig unverbindlichen – Einwohnerbefragung lassen sich finanzieller Schaden und Imageverluste von der Stadt abwenden.

Im Zuge der Energiewende muss die Stadt auf Ihrer Gemarkung Flächen für Windkraftanlagen ausweisen. Der Standort „Auf der Weißen Trisch“ ist klarer Favorit. Dieser Meinung war noch vor mehr als einem Jahr der gesamte Stadtrat. Alle anderen Flächen – Einöder Höhe, oberhalb von Wörschweiler, auf dem Schlossberg oder am Websweilerhof – liegen deutlich näher zu Wohngebieten. Wir wollen keinen Wildwuchs an Windkraftanlagen. Sie sollen nur dort entstehen, wo sie vertretbar sind. „Auf der Weißen Trisch“ ist dies der Fall! Da die Flugsicherheit gewährleistet ist, sollte der Stadtrat die Veränderungssperre aufheben. Der Rat darf das Einvernehmen mit dem Investor nach §36 Baugesetzbuch nicht mehr versagen – ohne dass dieser Schadenersatzansprüche gegenüber der Stadt anmelden kann. Diese finanziellen Risiken gilt es für Homburg zu vermeiden.

Verwaltung und Stadtrat müssen aus dem Schatten des rechtsfreien Raumes heraustreten und ihre juristische Fehleinschätzung korrigieren. Gemeinsam gilt es die Energiewende in Homburg rechtskonform und am bestmöglichen Standort zu realisieren. Marc Piazolo