Stadtratssplitter: 9. Sitzung am 13.05.2015

Windpark Weiße Trisch

Der Tagesordnungspunkt Windpark auf der Weißen Trisch war sehr brisant. Denn unabhängig wie man politisch dazu stehen mag, war die Entscheidung zum Abschluss einer Vergleichsvereinbarung zur Vermeidung einer Normenkontrollklage, keine politische Entscheidung, sondern eine rein juristische. Bundes- und Landespolitik haben Gesetze pro Energiewende erlassen, weil die Energiewende gesamtgesellschaftlich gewollt ist. Der Stadtrat kann sich nicht im rechtsfreien Raum bewegen, sonst drohen ihm hohe Schadensersatzansprüche.

Der Antrag zur Vertagung des wichtigen Tagesordnungspunktes wurde mehrheitlich abgelehnt. Der Stadtrat wurde durch die Verwaltung und durch seinen Rechtsbeistand Professor Spannofsky umfassend informiert, so dass die Beschlussfassung zur vorliegenden Vergleichsvereinbarung entscheidungsreif war. Die Empfehlung von Verwaltung und Rechtsbeistand lautete – erteilt das Einvernehmen  zum Windpark und lasst eine Ausnahme aus der Veränderungssperre zu. Denn man kann den Windpark (in dem Falle den Bauantrag) mittels einer Veränderungssperre nicht mit sich selbst (in dem Falle Bebauungsplan Pro Windkraft) verhindern.

Während der Diskussion, ob man der Vergleichsvereinbarung zustimmen sollte, wurden gegen den Windpark Bedenken wegen Infraschall vorgetragen. Die Infraschall-Diskussion ist bei Windpark-Gegnern weit verbreitet und wird in keinster Weise sachlich diskutiert. Wissenschaftliche Erkenntnisse werden als Ideologie abgetan. Das Mittelalter naht.

Von Landesumweltämtern und Anstalten gibt es genügend Informationen zu den Auswirkungen von Infraschall, der von Windenergieanlagen emittiert wird. Das CSU-LfU in Bayern, das grün-rote LUBW in Baden-Württemberg, die schwarz-grüne Hessenagentur fassen die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse zusammen. Infraschall kann gemessen werden und ist kein Hokuspokus. Die Hessenagentur schreibt im Februar 2015: „Da die festgestellten Infraschallpegel bereits bei niedrigen Entfernungen weit unterhalb der Wahrnehmungsschwelle des Menschen liegen, haben sie keine negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Es gibt keine Studien, die zeigen, dass Infraschall auch unterhalb der Hörschwelle gesundheitliche Auswirkungen hat.“

Gesundheitliche Wirkungen wurden erst in solchen Fällen nachgewiesen, bei denen die Hör- und Wahrnehmungsgrenze überschritten wurde. Dies belegen Studien, die schon im vorherigen Jahrhundert angefertigt wurden. Das ist auch keine neue wissenschaftliche Erkenntnis.Die Machbarkeitsstudie des Umweltbundesamtes vom Juni 2014 formuliert: „Zur praktischen Konfliktvermeidung und Verbesserung der Wohnqualität im Hinblick auf Infraschall und tieffrequente Geräusche wären daher vorrangig Forschungen über Wärmepumpen, Kälte- und Klimaanlagen, Lüftungs- und Heizungsanlagen im Wohnungsumfeld geeignet.“ Von Windenergieanlagen wird hier ausdrücklich nicht gesprochen!

Gerade diese Auflistung zeigt, welchem Infraschall man bereits jetzt an der Uniklinik unmittelbar ausgesetzt ist, denn über die Klima- und Heizungsanlagen sowie über das Heizkraftwerk ist die Uniklinik selbst Infraschall-Emittent. Wenn der Infraschall, der in 2 km Entfernung emittiert wird Gegenstand der universitären Betrachtung ist, dann muss man sich folgende Fragen gefallen lassen: Ist der von Lüftungs-/Klima und Heizungsanlagen im Gebäude emittierte Infraschall dann nicht auch schädlich? Haben wir dann nicht per se einen Standortnachteil? Folgt nicht hieraus, dass die Uniklinik aufgrund des eigen emittierten Infraschalls die Patienten bereits schädigt? Die Windräder stehen in 2000 m Abstand zur Klinik. In tatsächlichen, belegbaren Studien hat man bereits nachgewiesen, dass man den von den Anlagen emittierten Infraschall schon nach ca. 500 m nicht mehr feststellen kann. Nach 500 m war es nicht mehr nachweisbar, ob die Anlage an oder aus ist.

Der Gesetzgeber betrachtet das Bundesimmissionsschutzgesetz und die TA Lärm als ausreichend im Sinne von Schutz und Vorsorge. Die Genehmigungsbehörden und die Gerichte halten sich daran. Bei den in Homburg diskutierten Abständen von weit über 1.000 m wird das Vorsorgeprinzip des Staates ausreichend angewandt.

Es wird immer wieder behauptet, dass in Dänemark der Windenergie-Ausbau wegen Infraschallproblemen gestoppt wurde. Eine Nachfrage der Landesregierung Baden-Württemberg bei der dänischen Regierung ergab folgendes: Der Ausbau der Windkraft stagniert nicht. Auch in Dänemark gibt es die Erkenntnis, dass es keine wissenschaftlichen Grundlagen gibt, die belegen, dass Windräder negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben.

Der Vergleichsvereinbarung wurde vom Stadtrat mehrheitlich zugestimmt. Grünes Licht für den Windpark Weiße Trisch.

Shoppingcenter auf dem Enklerplatz

Der Vortrag von Herrn Jagdfeld zu seinen Plänen am Enklerplatz ein Shoppingcenter mit 16.500 m² errichten zu wollen, war sehr geschmeidig. Sein Angebot miteinander ins Gespräch zu kommen, nehmen wir natürlich gern an.

Aus unserer Sicht handelt es sich nach wie vor um ein klassisch geschlossenen Center, das die Kundschaft direkt in das Center hineinführt aber welches die Kunden nur schwerlich wieder herauslässt. Die Interaktion mit der Außenwelt funktioniert nur auf dem Papier und beim Schönreden. Es handelt sich nach wie vor um die ECE-Planung, nun nur mit einem anderen Namen und weniger bunt. Trotz der Euphorie bei vielen Ratsmitgliedern sollte man nicht vergessen, ein Shoppingcenter mit 16.500 m² Verkaufsfläche ist wie im raumordnerischen Bericht der Landesplanung erwähnt, nicht innenstadtverträglich. Die Homburger Innenstadt wird sich nachhaltig verändern.