Stadtratssplitter: 19. Sitzung des Stadtrates am 14. Juli 2016

Shoppingcenter auf dem Enklerplatz

In der vergangenen Ratssitzung musste der Beschluss zur Enklerplatzabstimmung wiederholt werden. Im Februar waren die Grünen Ratsmitglieder Carola Piazolo und Yvette Stoppiera aus der Bauausschuss- und Stadtratssitzung rausgeschmissen worden, wegen angeblicher Befangenheit durch die Eingabe von Stellungnahmen beim Bebauungsplan „Shopping-Center“ am Enklerplatz. Die Kommunalaufsicht hatte den Rausschmiss als rechtswidrig eingestuft. Die Rechte der Stadträtinnen wurden von der Verwaltung und der Großen Koalition mit Fußen getreten. Von Seiten des Oberbürgermeisters kam kein Eingeständnis seines Fehler und auch keine Entschuldigung gegenüber den Rätinnen. Stattdessen, wie man es bei der SPD gewohnt ist (siehe Gabriel und die Ministererlaubnis zu Tengelmann/Edeka), reagierte man mit Trotz indem der Oberbürgermeister weiter  an seiner rechtswidrigen Auffassung festhält. Dabei war das Schreiben der Kommunalaufsicht eindeutig, der unrechtmäßige Ausschluss von Ratsmitgliedern führt unabhängig des Stimmverhältnisses zur Rechtswidrigkeit des Beschlusses.

In der gleichen Ratssitzung wurde die Einleitung eines Raumordnungsverfahrens für die Erweiterung des Fröhlichen M (Möbelhaus) beschlossen. Bestandteil der Ratsunterlagen war unter anderem auch die Auswirkungsanalyse zu diesem Vorhaben. In dem Gutachten der GMA zu fröhlichen M steht: Bei der Bewertung von Umsatzumverteilungen von Einzelhandelsvorhaben ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen Wettbewerbswirkungen und möglichen städtebaulichen Beeinträchtigungen. Zur Ableitung möglicher städtebaulicher Auswirkungen wird vor der Rechtssprechung bzw. in der Verwaltungspraxis häufig ein Schwellwert von 10% Umsatzverteilung angesetzt. Aus gutachterlicher Sicht ist zu ergänzen, dass schon bei Umverteilungsquoten unter 10% städtebauliche Beeinträchtigungen eintreten können, wenn z.B. die Schwächung wesentlicher Magnetbetriebe eines zentralen Versorgungsbereiches zu prognostizieren ist. Beim Fröhlichen M wird die 10 % Schwelle zugrunde gelegt, beim Shoppingcenter auf dem Enklerplat mit über 10% Umverteilung und in einzelnen Branchen von weit über 20% Umverteilungsquoten ist das der Großen Koalition egal. Ein sehr ambivalentes Verhalten. Wir Grüne bleiben bei unserer Auffassung, die von der Ratsmehrheit gewünschte absichtliche Schwächung des Talzentrums, des Saarpfalzcenters und die gezielte Schwächung von einzelnen innerstädtischen Branchen wie Schuhe, Drogerieartikel und Elektronikartikel mit Umverteilungsquoten von mehr als 20 % werden städtebauliche Auswirkungen nach sich ziehen.

Nach wie vor ist es unverständlich, dass man keinen vorhabenbezogenen Bebauungsplan erwirkt hat. Denn nur damit wäre die die Zukunft auf dem Enklerplatz nicht auf Jahrzehnte verbaut, sollte aus welchen Gründen auch immer ein möglicher Investor das Vorhaben nicht umsetzen kann. Aus unserer Sicht wird eine Rückabwicklung des Baurechtes am Enklerplatz, sollte sich herausstellen, dass der Investor seine Mieter nicht zusammentragen kann, schwieriger und teurer sein, als die Baurechtsschaffung.

Bebauungsplan Fröhliches M

Im Bebauungsplan wird zugesichert, dass Möbel M sein innenstadtrelevantes Sortiment  nicht erhöht. Daher geht die Grüne Fraktion davon aus, dass keine neuen Umsatzverteilungen von der Innenstadt in das Möbelhaus erfolgen. Nach der Auswirkungsanalyse der GMA wird von einer Umsatzverteilung von ca. 7%, d.h. unter dem kritischen Schwellwert von 10%, erwartet. Dies hat zwar Auswirkungen auf Wettbewerber, wird jedoch keine städtebaulichen Auswirkungen nach sich ziehen. Daher begrüßt die Grüne Fraktion die Erweiterung und die Investition in den Homburger Standort. Nicht außer Acht gelassen darf dabei, dass Änderungen an Straßen und Kreuzungen nich zu Lasen der Stadt Homburg gehen dürfen. Hierzu erwartet die Grüne Fraktion klare Aussagen des Investors zur Kostenübernahme im städtebaulichen Vertrag.

Wohnobjekt in der Pasteurstraße – Einvernehmen nach § 36 BauGB

In der Pasteurstraße sollen bei einem Eckgrundstück, welches zur Landstraße nach Kirrberg orientiert ist, zwei Wohngebäude mit mehreren Wohneinheiten entstehen. Dazu sollte der Stadtrat sein Einvernehmen herstellen. Die Grüne Fraktion merkte an, dass das 2. Haus, welches in der zweiten Reihe errichtet werden soll, weit in den Garten verlagert wird. Die Gärten der angrenzenden Nachbarn, soweit die Gebäuderückseiten der Nachbarn werden beeinträchtigt. Privatsphäre geht verloren. Das bestehende Baurecht gibt aus Grüner Sicht eine solche Erweiterung nicht her.  Ein Bebauungsplan ist nicht vorhanden, das gilt das Einfügegebot. Eine politische Entscheidung ist hier fehl am Platz, denn die Erteilung des Einvernehmens muss sich an Recht und Gesetz halten. Zwar stimmt die Art der baulichen Nutzung mit der Umgebungsbebauung überein, jedoch weicht das Maß der baulichen Nutzung weit von der Umgebungsbebauung ab. Das führt zu boden- und privatrechtlichen Spannungen. Zudem bewirkt die Bebauung, dass wertloser Außenbereich plötzlich in den wertvollen Innenbereich einbezogen wird. Mit dem Vorhaben wird nicht nur die zweite Reihe dicht an der Landstraße nach Kirrberg geöffnet. Auch die angrenzenden Bäume, die aus Grüner Sicht einen Wald darstellen, werden vermutlich aufgrund des Baumschutzabstandes von ca. 30 m gefällt werden müssen.

Die mehrheitliche Entscheidung für die Erteilung des Einvernehmens hat gezeigt, dass in Homburg eine subjektive Klientelpolitik herrscht. Der Bauwunsch des Investors wird höher gewichtet, als die berechtigten Interessen der Nachbarn auf Erhalt der Umgebung und auf Privatssphäre im Garten.