Begründung zur Bebauungsplanung Saarbrücker Straße / Kirchenstraße mangelhaft

Gestern lief die Eingabefrist zu der vorhabensbezogenen Bebauungsplanung ab. Dazu haben wir mehrere z.T. umfangreiche Stellungnahmen abgegeben, die wir kurz zusammenfassen: In der Homburger Altstadt werden im Rahmen des Förderprogramms städtebaulicher Denkmalschutz vorbereitende Untersuchungen vorgenommen. Das Planvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Untersuchungsgebietes. Die Planung konterkariert die Bestrebungen der Stadt Homburg erhaltenswerte Gebäude, historische Ensemble zu schützen, Straßen- und Platzräume zu erhalten, das historische Stadtbild und den historischen Stadtgrundriss zu erhalten und wiederherzustellen.

Das Vorhaben widerspricht an mehreren Punkten der Altstadtsatzung: Das geplante Staffelgeschoss (als 5. Geschoss) lässt sich aus der Umgebungsbebauung nicht ableiten. Durch das zusätzliche Staffelgeschoss mit Flachdach wird die Dachlandschaft der Homburger Altstadt nachhaltig verändert – damit wird der Gebäudekomplex viel zu wuchtig. Vom Objekt geht eine Vorbildwirkung aus, die eine weitere Nachverdichtung der Innenhöfe mit negativen Auswirkungen auf gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse hervorrufen können. Die Unzulässigkeit von Staffelgeschossen soll im Bebauungsplan festgesetzt werden. Die Terrassenausbildung im 2. und 3. Obergeschoss ist nicht altstadtverträglich und konterkariert die Bestrebungen der Stadt Homburg die Altstadt zu erhalten und wiederherzustellen.

Zudem sind die 3D-Zeichnungen des Vorhabenträgers in sich widersprüchlich und sie stehen im Widerspruch zu den Schemenskizzen des Bauvorhabens. Die Sichtweise auf das Projekt ist seitens der Kirchenstraße überhaupt nicht in den Unterlagen vorhanden – böse Absicht, um zu Täuschen, oder einfach nur dilettantisch? Auch die Fassadengestaltung steht im krassen Widerspruch zur Altstadtsatzung. Die Gestaltung seitens der Kirchenstraße ist gar nicht erst angeführt. Auf Basis dieser Unterlagen kann der Stadtrat keine seriöse und sachgerechte Entscheidung über die Außerkraftsetzung der Altstadtsatzung treffen.

In den heutigen Häusern finden sich zwei Einzeldenkmäler – in wie weit der Investor sich hierüber mit dem Landesdenkmalamt ins Benehmen gesetzt hat, ist unbekannt. Auch dies sollte der Öffentlichkeit mitgeteilt werden. Ohne Nachbesserungen und Anpassungen an die Altstadtsatzung im Hinblick auf die Höhe des Gebäudes, dessen Fassadengestaltung und Dachlandschaft kann eine altstadtfreundlicher Stadtrat diesem Bauvorhaben in seiner jetzigen Planung nicht zustimmen. Warum die Verwaltung ein solches Vorhaben mit solch mangelhafter Begründung überhaupt dem Rat zur Entscheidung vorlegt, bleibt wohl das Geheimnis des Oberbürgermeisters.

Marc Piazolo und Yvette Stoppiera-Wiebelt