Kommunalaufsicht bestätigt dienst-rechtliche Vergehen von OB Schneidewind

Das kommunalpolitische Jahr beginnt mit einem Paukenschlag: Die Kommunalaufsicht erwägt ein Disziplinarverfahren gegen den noch amtierenden OB Schneidewind einzuleiten. Hintergrund ist die eigenmächtige Beauftragung der Bespitzelung von Mitarbeitern des Baubetriebshofes im Herbst 2015. Das Ergebnis ist eindeutig: Der Oberbürgermeister hat nicht nur klar gegen beamtenrechtliche Vorschriften verstoßen, sondern er hat damit unserer Stadt einen beträchtlichen finanziellen Schaden (mindestens 330.000 €) zugefügt – vom landesweiten Imageschaden ganz zu schweigen.

Der Oberbürgermeister muss sich nicht nur der Verantwortung in der Detektivaffäre stellen, sondern auch der Gesamtverantwortung für seinen Umgang mit dem Stadtrat und der Verwaltung. Trotz früher Kritik an seinem Verhalten als Vorgesetzter und Verwaltungschef blieb OB Schneidewind lange Zeit absolut uneinsichtig. Erst als kein Weg mehr daran vorbeiführt, sucht er sich zu entschuldigen.

Das bisherige Verhalten des Oberbürgermeisters hat die Mitarbeiter der Verwaltung stark verunsichert und dem Vermögen der Stadt einen großen Schaden zugefügt. Nachdem er sowohl gegenüber seiner Verwaltung, als auch gegenüber dem Stadtrat alles Vertrauen verspielt hat, reichen Regressforderungen alleine nicht mehr aus. Er hat die Konsequenz seines vorsätzlichen Fehlverhaltens zu ziehen: mit sofortiger Wirkung die Amtsgeschäfte ruhen zu lassen. Nach abschließender Bewertung der dienstrechtlichen Verfehlungen ist ein Rücktritt nicht mehr auszuschließen.

Yvette Stoppiera-Wiebelt & Marc Piazolo für Fraktion und Stadtverband

P.S. Forderung hierzu werden auch aus der Landespolitik laut: http://gruene-fraktion-saar.de/klaus-kessler-oberbuergermeister-schneidewind-muss-amt-wegen-spaehaffaere-vorlaeufig-ruhen-lassen/