Rechtlicher Beistand für den Stadtrat im Zuge der Überwachung von Baubetriebshofmitarbeitern durch den Oberbürgermeister
Wie bekannt, hat der Oberbürgermeister eigenmächtig und ohne Beschluss des Stadtrates einen 7wöchigen Auftrag an eine Detektei aus dem Raum Düsseldorf vergeben, um Mitarbeiter des Baubetriebshofes zu überwachen. Die Aktion kostete den Steuerzahler mehr als 300.000 EUR. Das Ergebnis der Überwachung war sehr mager, einige Abmahnungen und eine Kündigung. Um zu prüfen, gegen welche Gesetze und Verordnungen der Oberbürgermeister mit dieser Beauftragung verstoßen hat, hat der Stadtrat beschlossen, einen rechtlichen Beistand zu beauftragen. Die Kommunalaufsicht wird zum derzeitigen Zeitpunkt offenbar nicht als Anwalt des Stadtrates handeln, sonst hätte sie in der Sondersitzung vom 7.2.17 über das Ergebnis der rechtlichen Prüfung berichtet. Es ist wichtig, dass jetzt endlich schwarz auf weiß auf den Tisch kommt, gegen welche Vorschriften und Gesetze der Oberbürgermeister mit der Beauftragung der Detektive verstoßen hat. Die Stadt Homburg muss in der Lage sein, ihre Ansprüche gegenüber den Oberbürgermeister zu formulieren. Aus den Reihen des Stadtrates ist das ehrenamtlich nicht leistbar. Also ist es nur gerechtfertigt, wenn sich der Stadtrat dazu einen Erfüllungsgehilfen suchen.
Die Zustimmung zur Bestimmung von zwei Beauftragten aus der Großen Koalition ist daran geknüpft, dass die Beauftragten die kleineren Fraktionen über den Sachstand transparent informieren.
Resolution der Verwaltung zum Vergaberecht
Ein entscheidender Grundpfeiler für den heutigen Wohlstand liegt in der Sozialen Marktwirtschaft. Dieser „dritte Weg zwischen reinem Kapitalismus und Planwirtschaft“ wurde auf Initiative von Ludwig Erhard im Jahr 1949 erst von der CDU in den Düsseldorfer Leitsätzen aufgegriffen, und mit zehnjähriger Verspätung auch von der SPD in das Godesberger Programm aufgenommen. Erhards Motto – „Wohlstand für alle“ setzt einen funktionierenden Wettbewerb voraus. Ein wichtiger Meilenstein zur Realisierung der Sozialen Marktwirtschaft war daher die Verabschiedung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Es geht um die Sicherstellung eines funktionierenden Wettbewerbs auf europäischer, nationaler, regionaler bis hinunter auf die lokale Ebene.
Die öffentliche Hand ist daher von Gesetz wegen zur Einhaltung des Vergaberechts verpflichtet. Der Bundesgerichtshof hat schon 1963, also vor 54 Jahren, geurteilt: „Alle Amtsträger, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts haben darauf zu achten, dass für alle Bewerber gleiche Wettbewerbsbedingungen bestehen und erhalten bleiben. Die öffentliche Hand darf ohne sachliche Gründe keine Bewerber bevorzugen oder benachteiligen.“ Diskriminierungsverbot, Gleichbehandlungsgebot, Transparenz und Wettbewerb, der zu Einsparmöglichkeiten bei der Kommune führt, sind Grundsteine unserer Gesellschaftsordnung, die man mit der Resolution aufgeben will. Wettbewerb soll es in Homburg nicht mehr geben!
Im konkreten Fall geht es um Beauftragung von Erdgaslieferung an die Stadt durch die Stadtwerke Homburg ohne Ausschreibung. Das direkte finanzielle Einsparpotential mit Ausschreibung für die Stadt liegt bei rund 50.000 €/Jahr!
Den Stadtwerken Homburg steht es frei, sich am Vergabeverfahren zu beteiligen und sich am Markt zu behaupten. Vor einiger Zeit wurde die Stromversorgung von städtischen Einrichtungen ausgeschrieben. Mit dem Resultat, dass die Stadtwerke Homburg als wirtschaftlichster Bieter den Zuschlag für die Stromversorgung erhielten! Bei Ausschaltung des Wettbewerbs, also durch eine direkte Vergabe an die Stadtwerke ist es unwahrscheinlich, dass die Stadtwerke freiwillig und ohne Druck die jährlichen Gaskosten um diese 50.000 EUR reduzieren würden. Die höhere Rechnung zahlt dann der Homburger Steuerzahler.
Das novellierte Vergaberecht wurde vom Bundestag und Bundesrat erst Ende 2015 beschlossen. Seit 18.4.2016 ist es rechtskräftig. Mit der letzten Novellierung des Vergaberechts wurde gerade das vergabefreie Inhousegeschäft durch die erfolgte Rechtssprechung beim Europäischen Gerichtshof präzisiert.
Da bei den Stadtwerken Homburg privates Kapital beteiligt ist, kommt eine Inhouse-Vergabe nicht in Frage. Sobald ein privates Unternehmen an einem öffentlichen Unternehmen beteiligt ist, sind die Vergabegrundsätze der Gleichbehandlung zu wahren. Da das Wesentlichkeitskriterium und das Kontrollkriterium hier ebenfalls nicht greifen, geht die Resolution in Ihrem Ziel, die Gesetzeslage zu ändern, fehl. Denn das Gesetz ist ein Resultat der Gewaltenteilung, nämlich der Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofes sowie der nationalen Gerichte und ist Resultat unserer gesellschaftlichen Werte.
Würde der Gesetzgeber die gerade eben erst verabschiedete Gesetzesänderung nun rückabwickeln und wie in der Resolution vorgesehen Inhouse-Geschäfte trotz privater Kapitalbeteiligung möglichen, dann würden auf kommunaler Ebene wieder Monopole durch Ausschluss des Wettbewerbs entstehen. Dies würde zu Gewinnsteigerungen bei privaten Anteilseignern führen. Der private Anteilseigner würde bevorzugt werden, was dem Gleichbehandlungsgrundsatz widerspräche, und gleichzeitig wären die Stadtwerke anderenorts vom Wettbewerb und zusätzlichen Umsätzen ausgeschlossen.
Die Resolution ist reine Rosinenpickerei und schädlich für das Erfolgsmodell der sozialen Marktwirtschaft. Eine Resolution, die zur Ungleichbehandlung, Intransparenz und Abschottung vom deutschen und europäischen Markt aufruft, Wettbewerb negiert und Gewaltenteilung nicht anerkennt, haben wir entschieden abgelehnt.
KITA am Warburgring
Die Errichtung der Kita am Warburgring ist dringend notwendig, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erhöhen. Bis jetzt haben wir nur für jeden 3. der unter Dreijährigen einen Kitaplatz. Der Bedarf liegt aber weitaus höher! Hier muss es weiter vorangehen. Allerdings nicht im stillen Kämmerlein, wie bisher geschehen.
Da die Planungen schon seit mehreren Jahren laufen, gehen wir davon aus, dass das Projekt schon weit fortgeschritten ist. Vor Jahren wurde das Grundstück gekauft und der Erbbaurechtsvertrag geschlossen. Seitdem herrschte Stille.
Kurz vor dem Spatenstich wird der Stadtrat allerdings darüber informiert, dass eine Summe von mehr als 600.000 EUR nicht gedeckt ist, 600.000 EUR die die Stadt Homburg zusätzlich zu tragen hat. Ohne Bedarfszuweisung durch das Land in Höhe von ca. 450.000 EUR, läge der städtische Anteil an dem Kindergarten bei über 1,5 Mio EUR! Das wären mehr als 50% der gesamten Baumaßnahme. Natürlich kann es sein, dass es diese 600.000 EUR wert sind, für unsere Kinder auszugeben! Nur, wir wissen es schlicht nicht. Der Stadtrat wurde zu Beginn der Planungen dazu nicht befragt. Der Stadtrat hat weder einen Entwurf, noch ein Plänchen, noch eine Vorstellung der Baumaßnahme mit dem dahinterliegenden pädagogischen Konzept erhalten. Wie die Uni involviert ist, erfahren wir rudimentär aus der Zeitung. Da es offenbar um ein Zusatzangebot für die Uni mit Plätzen für chronisch kranke Kinder geht, fragen wir uns, ob sich die Uni an den Kosten beteiligt.
Es ist schade, dass der Stadtrat nur für das Abnicken von nicht gedeckten Zahlen zuständig sein soll, und er bei Überlegungen der Träger zur konzeptionellen Ausrichtung nicht beteiligt wird. Es kann nicht sein, dass der Kindergartenträger bestellt und der Stadtrat ungesehen die Zusage für die nicht gedeckten Kosten gibt. Gerade beim Kindergartenausbau, den der Steuerzahler inzwischen zu 100% finanziert, sehen wir ein riesiges Transparenzdefizit!
Die intransparente Praxis, das Degradieren des Stadtrates auf das Abnicken von Nichtgedeckten Kosten bei den KITA-Bauten lehnen wir entschieden ab. Da uns aber die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wichtig ist und der Bedarf an Kita-Plätzen bei weitem noch nicht gedeckt ist, haben wir den nicht gedeckten Kosten in Höhe von 600.000 EUR zugestimmt. Allerdings erwarten wir, dass bei neuen Kitaplanungen, ob Umbau, Neubau oder Erweiterung, der Stadtrat von Beginn an vollumfänglich involviert wird.