Nach Kommunalaufsicht nun Staatsanwaltschaft. OB und Stadtrat müssen Konsequenzen ziehen!

Zeigte der Oberbürgermeister Schneidewind Rückgrat und Verantwortung für unsere Stadt, dann ließe er das Amt mit sofortiger Wirkung ruhen. Spätestens mit den Hausdurchsuchungen vor Ostern durch die Staatsanwaltschaft war dieser Zeitpunkt gekommen. Schon im Januar 2017 hatte die Kommunalaufsicht eine klare rechtliche Beurteilung des Sachverhalts „Überwachung von Mitarbeitern des Baubetriebshofes durch Detektive“ abgegeben. Der Oberbürgermeister verstieß nicht nur gegen beamtenrechtliche Vorschriften, sondern er fügte der Stadt Homburg einen beträchtlichen finanziellen Schaden zu.

Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft auf Tatverdacht der Untreue gegen den Oberbürgermeister. Sie fand am 12. April 2017 sehr deutliche Worte:

Nachdem sich der Anfangsverdacht angeblicher Straftaten der Beschäftigten in einem Gespräch mit dem Geschäftsführer der Detektei am 3. Dezember 2015 nicht bestätigte, hätte der Vertrag mit der Düsseldorfer Detektei sofort beendet werden müssen! Die weitergehende Beauftragung der Detektei war wirtschaftlich völlig wertlos für die Stadt. Damit ist der Stadt ein strafrechtlich relevanter Schaden entstanden. Gleichzeitig fiel die Voraussetzung für eine längerfristige Observierung der Mitarbeiter weg (s. PM Nr. 18/17 Staatsanwaltschaft Saarbrücken).

Der Oberbürgermeister war sich laut Staatsanwaltschaft dieser beiden Gesichtspunkte bewusst. Trotzdem hat er Mittel für die weitere Observierung eigenhändig und unter Verstoß gegen Sicherungsvorschriften des städtischen Vermögens freigegeben. Spätestens ab diesem Zeitpunkt hat Herr Schneidewind vorsätzlich finanziellen Schaden der Stadt und seinen Bürgern zugefügt.

Wie die Staatsanwaltschaft zudem mitteilte, habe der OB seine Mitarbeiter in der Verwaltung über die Voraussetzungen einer längerfristigen Überwachung befragt. Demnach seien Überwachungen ohne konkreten Verdacht nicht zulässig. Dennoch habe der OB auch nachdem klar war, dass man im vierwöchigen Überwachungszeitraum nichts gefunden habe, die Mittel für die weitere Überwachung und den weiteren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Bauhofmitarbeiter freigegeben. Warum nimmt der Oberbürgermeister den Rat seiner Mitarbeiter eigentlich nicht an?

Um weiteren Schaden von der Stadt abzuwenden, fordern wir den Oberbürgermeister auf, erstens für den finanziellen Schaden, der über seinen Verfügungsrahmen von 25.000 € hinausgeht, d.h. für mindestens 300.000 € aufzukommen; zweitens Verantwortung für sein vorsätzliches Handeln zu übernehmen und sein Amt bis zur weiteren Klärung mit sofortiger Wirkung ruhen zu lassen; drittens bei Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft den Rücktritt einzureichen.

Nachdem der OB sowohl gegenüber den Bürgern, seiner Verwaltung, als auch gegenüber dem Stadtrat alles Vertrauen verspielt haben müsste, reichen Regressforderungen alleine nicht mehr aus. Spätestens nach den Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft ist der Stadtrat – als Kontrollorgan – aufgefordert, vom Oberbürgermeister endlich Konsequenzen einzufordern. Alles andere kommt einem Armutszeugnis gleich. Pressemitteilung_Staatsanwaltschaft SB wg OB Schneidewind 18_-_2017

Marc Piazolo | Yvette Stoppiera-Wiebelt