Anlässlich der Offenlage der B423neu Planfeststellungsunterlagen und eingehender Bürgerbeschwerden, erklärt Yvette Stoppiera-Wiebelt, Fraktionssprecherin der Grünen im Homburger Stadtrat:
„Uns wurde zugetragen, dass eine Bürgerin in Schwarzenbach in der vergangenen Woche ihre Stellungnahme zur B423neu, Ortsumfahrung Schwarzenbach/Schwarzenacker zur Niederschrift abgeben wollte. Sie äußerte uns gegenüber, dass ihr dies von den Mitarbeitern der Stadtverwaltung verweigert worden sei. Auch nach ihrem Verweis auf die öffentliche Bekanntmachung, welche die Modalitäten für die Bürgerbeteiligung und die Abgabe zur Niederschrift ausdrücklich beschreibt, sei es ihr nicht gelungen, ihre Niederschrift abzugeben.
Zu dem Sachverhalt haben wir Oberbürgermeister Schneidewind am 24.7.2017 eine Anfrage zukommen lassen. Mit der heutigen Antwort der Abteilungsleiterin der Stadtplanung ließ sich der Sachverhalt leider nicht aufklären, da man sich in der Stellungnahme offenbar auf einen länger zurückliegenden Fall bezog.“
„Die Antwort der Stadtverwaltung macht deutlich, dass ein Planfeststellungsverfahren für die Verwaltungsmitarbeiter kein Routinejob ist. Trotzdem muss ein ordnungsgemäßer Verfahrensablauf gewährleistet werden. Wir sind erstaunt, dass für das Planfeststellungsverfahren keine Dienstanweisung für ein verwaltungssicheres Handeln der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erstellt wurde. Fehler, wie das nennen einer falschen Adresse für die Abgabe der Stellungnahme im Planfeststellungsverfahren, sind durchaus vermeidbar.“
Die Bürgerinnen und Bürger, die ihre Stellungnahme zur B423neu aufgrund der Angaben der Stadtverwaltung an das Landesamt für Straßenwesen (Annahme Landesbetrieb für Straßenwesen LfS) nach Neunkirchen geschickt haben, sind aufgerufen ihre Stellungnahme erneut abzuschicken. Die Stellungnahmen können beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, Abteilung A Referat A/3 -Anhörungsbehörde-, Franz-Josef-Röder-Straße 17, in 66119 Saarbrücken sowie bei der Stadt Zweibrücken, Herzogstraße 1, 66482 Zweibrücken abgeben werden. Der Eingang bei der Behörde muss bis spätestens 3.8.2017, 24 Uhr erfolgen. Es gilt der Poststempel. Die Einwendungen sollten den Belang (Einspruch gegen die B423neu) und auch das Maß der Beeinträchtigungen erkennen lassen.“, erklärt Fr. Stoppiera-Wiebelt.