Jahresabschluss 2013 – Stadt Homburg
Im Jahr 2019 bearbeitet der Stadtrat den Jahresabschluss 2013. Welche Konsequenzen kann man 6 Jahre später noch ziehen? Und vor allem, was bedeutet das für die Jahre, die noch ungeprüft sind?
Im Jahr 2016 – beim Jahresabschluss 2011 – haben wir bereits darauf hingewiesen, dass es ab 2011 keine VISA-Prüfung mehr gab. Wichtige Kontrollinstanzen wurden mit der Überführung des Rechnungsprüfungsamtes an den Saarpfalz-Kreis abgeschafft. Dienstanweisungen für Buchhaltung und Kasse, Inventurrichtlinien und Bilanzierungsrichtlinien fehlen auch 2013, interne Buchungsanleitungen gab es auch nicht.
Die Vergaben nach Vergaberecht liefen auch im Jahr 2013 nicht. Das Rechnungsprüfungsamt hat nicht jede Vergabe auf den Tisch gelegt bekommen. Bei freihändigen Vergaben wurde offenbar gemacht, was man wollte. Die Anti-Korruptionsrichtlinie, die nachher noch beschlossen werden soll, ist richtig und wichtig zur Sensibilisierung aller, aber eigentlich ist es doch eine Grundvoraussetzung, dass sich ein bei der Stadt Beschäftigter oder ein städtischer Beamter an Recht und Gesetz halten.
Bei den Außer- und Überplanmäßigen Ausgaben hat das Rechnungsprüfungsamt festgestellt, dass es keine Wesentlichkeitsprüfung gab. Hohe Überschreitungen wurden dem Stadtrat nicht gem. KSVG vorher zu Kenntnis gegeben, sondern erst im Nachhinein. Die Wenigsten der Über- und Außerplanmäßigen Ausgaben erfüllen die Voraussetzungen von § 89 KSVG. Denn das Kaufen z.B. von Stühlen etc. ist planbar und nicht unabweisbar. Dann muss man das ordentlich im Haushalt darstellen. Bis jetzt ist es so gelaufen, dass bei einer anderen Haushaltsstelle Geld abgezogen wurde, damit der Haushalt weiter „gedeckt“ ist. Nur fehlt dann halt das Geld an der anderen Stelle. Wird halt die Straße später saniert. Für uns ist das ein Kartenhaus, dass irgendwann zusammenbricht.
Letztlich ist es kein Wunder, dass das Jahr 2013 mit insgesamt 23,2 Mio Miese abgeschlossen hat. Geplant waren im Haushaltsentwurf 2013 übrigens 16,1 Mio Schulden. Entspricht das noch der Haushaltswahrheit und -Klarheit?
Retrospektiv betrachtet, hatte die ganze Überführung der Rechnungsprüfung an den Saarpfalzkreis aus unserer Sicht nur den Zweck, eine unabhängige und wirksame Kontrolle der Stadtführung und des damaligen OB Schöner zu verhindern. Wir sind gespannt, was der Staatsanwalt noch herausfindet. Und wie der Richter dies bewertet.
Nach den zwei Prozessen um Schöner und Schneidewind, sollte jetzt hier auch dem Stadtrat endlich klar sein, dass eine wirksame Kontrolle der Stadtverwaltung erforderlich ist. Dazu reicht es aber nicht aus, dass man mit einer neuen Stelle im Rechnungsprüfungsamt die VISA-Prüfung wieder einführt. Der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin muss den ganzen Kreis kontrollieren. Dabei hätte sie oder er schon bei der Stadt Homburg genug zu tun.
Mit einer Entlastung des Oberbürgermeisters sagt man aus, dass die Haushaltsführung des Oberbürgermeisters insgesamt das Vertrauen des Rates verdient. Mit der Entlastungsentscheidung verzichtet der Rat auf die Nachholung aller bisher nicht gefassten Mitwirkungshandlungen.
Einer Entlastung haben wir aus den o. g. Gründen nicht zugestimmt. Absurd war im weiteren der Vorwurf des Kämmerers, der Vortrag der Grünen Fraktion sei nicht sachlich. Es ist klar, dass der Kämmerer sich persönlich angegriffen fühlt, ist es doch sein Metier die Umbuchungen und Abzweigungen für außer- und überplanmäßiges vorzunehmen. Die Wiedergabe des Rechnungsprüfungsberichtes für die Bürger*innen war mehr als sachlich.
KITA Jägersburg
Kitas brauchen wir, damit wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und somit die Gleichberechtigung der Frauen weiter vorantreiben können. Zusätzlich zum gesellschaftspolitischen Aspekt müssen wir auch den des Klimaschutzes berücksichtigen. Schließlich handelt es sich hier um einen Neubau und eine umfangreiche Modernisierung.
Da der Kindergarten nach Abschluss der Modernisierungs- und Neubaumaßnahmen in das Eigentum der Stadt Homburg übergehen wird, sollten wir uns – auch wenn der Bauherr kurzzeitig ein anderer ist – unserer Vorbildwirkung zur CO2 Einsparung bewusst sein. Die Vorbildwirkung ist schließlich gesetzlich festgelegt.
Im Jahr 2010 wurde in der EU die Gebäuderichtlinie verabschiedet. Eigentlich sollte das Gebäudeenergiegesetz zum 1.1.19 auf Basis der EU-Richtlinie Rechtskraft besitzen, aber die Berliner GroKo ist, wie wir wissen, beim Klimaschutz mehr als träge. Die Gebäuderichtlinie verlangt, dass der Energiebedarf für Gebäude der öffentlichen Hand ab 2019 fast bei Null liegen muss oder der sehr geringe Energiebedarf zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden muss. Ziel des Gesetzes ist nicht die Verteuerung von Baukosten, sondern das Einsparen von CO2 und die Reduktion der Erderwärmung auf 1,5°C. Denn auch die Kinder, die in 2 Jahren diese Kita besuchen werden, sollen im Jahr 2100 noch eine erträgliche Welt vorfinden. Klima- und Generationengerechtigkeit sollte unser Anspruch sein, deshalb bitte ich die Verwaltung, dass dem Stadtrat das energetische Konzept erläutert wird und wir bitten die Verwaltung, den Bauherrn auf die Vorbildwirkung der öffentlichen Hand hinzuweisen und wegen der staatlichen Zuschüsse das Einhalten von Gesetzen zu beachten.
Noch ein ergänzender Hinweis: wir würden es begrüßen, wenn der Bau von Gebäuden nicht nur im Finanzausschuss bezüglich der Finanzierung berücksichtigt wird, sondern eine Vorstellung des Projektes auch im Bauausschuss erfolgt.
GEW-Vertrag – Erweiterung des Geschäftsbereiches
Die GEW, als gemeinsame GmbH von Saarpfalz-Kreis und Stadt Homburg tagt im stillen Kämmerlein, Transparenz ist kaum vorhanden.
Durch die Erweiterung des Gesellschaftszweckes werden mehr und mehr Aufgaben der Stadtverwaltung in ein Nebenzimmer transferiert. Das widerspricht unserem demokratischen Verständnis und unserem Verständnis an transparenten Verwaltungshandeln. Daher könnten wir der Erweiterung des Geschäftszweckes nicht zustimmen.
Anti-Korruptionsrichtlinie
Eine Antikorruptionsrichtlinie ist richtig und wichtig. Uns wundert nur, dass die Korruptionsrichtlinie ohne Vorberatung im Ausschuss mit der heißen Nadel noch kurz vor den Kommunalwahlen gestrickt wurde. Die Aufstellung einer Richtlinie ist noch keine Antikorruptionsbekämpfung. Sie nutzt nichts, wenn sie nicht mit Leben gefüllt wird. Wenn sie nicht vorgelebt wird.
In den vergangenen Jahren hatten wir gerade in den korruptionsanfälligen, Bereichen immer wieder im Rat schwierige Diskussionen: Das Umgehen des Vergaberechts z. B. bei der Gasversorgungsaffäre und der Versuch der GroKo eines nachträglichen Korrigierens, mittels dieser Gas-Resolution vom Februar 2017. Diese wurde übrigens wenige Wochen später von der Landesregierung abgeschmettert.
Wir hatten Diskussionen um fehlende Beteiligung des Stadtrates bei Auftragsvergaben an Ratsmitglieder wie sie im Kommunalselbstverwaltungsgesetz vorgesehen sind – inzwischen ist der § 37 KSVG implementiert.
Wenn das Ganze jetzt von allen gelebt wird, können wir uns zukünftig im Rat etliche Diskussionen sparen, und uns darauf konzentrieren, die Stadt für die Zukunft fit zu machen.
Wir stellten folgenden Ergänzungsantrag bei Punkt Geltungsbereich:
Die Regelungen dieser Richtlinie gelten entsprechend für die Mitglieder des Stadtrates und der Ortsräte. Sie gelten ebenfalls für Ehrenbeamte, Beauftragte, Ortsvertrauensleute und deren Stellvertreter.
Der Ergänzungsantrag wurde auf die konstituierende Ratssitzung im Juli 19 nach den Kommunalwahlen vertagt. Die Verwaltung benötigt Zeit zur rechtlichen Prüfung. Dabei handelt es sich doch eigentlich um eine Selbstverpflichtung.