Zu einer lebendigen Innenstadt gehören ein attraktives Einzelhandelsangebot sowie ein fairer Wettbewerb mit anderen Kommunen. In Homburg widerspricht die Genehmigung des Schuhfachmarktes (Saarbrückerstraße 108) im Oktober 2019 unseren Vorstellungen zur Stärkung der Innenstadt. Sie widerspricht zudem den Regeln, die sich die Stadt über das Einzelhandelskonzept (2015) selbst gegeben hat!
„Neue Betriebe … sollen nur in den zentralen Versorgungsbereichen („Innenstadt“) angesiedelt werden. … In sonstigen integrierten Lagen sollen neue Betriebe mit sonstigen zentrenrelevanten Hauptsortimenten („wie Schuhe“) nur bis 200 m² Verkaufsfläche angesiedelt werden.“ (Regel 2 für die Bauleitplanung im Einzelhandelskonzept 2015, S. 65)
In der Sitzung des Stadtrates am 26. November 2019 forderten wir die Verwaltung auf diesen Fall im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandels zu untersuchen. Schließlich hatte die Verwaltung seit April 2019 von dem Ansinnen der Eigentümerin gewusst und nicht im Sinne der Stadtentwicklung bzw. des Stadtrates gehandelt. Gleichzeitig wollen wir künftigen Fällen über die Ausgestaltung der Bebauungspläne Einhalt gebieten. Bürgermeister M. Forster sagte zu, u.a. Disziplinarmaßnahmen, den Verdacht auf Korruption sowie die rechtliche Handhabe zur Umsetzung des Märktekonzeptes zu prüfen bzw. eingeleitet zu haben. Wir werden weiter nachhaken und die Ergebnisse dieser Prüfungen öffentlich einfordern.
Der Wettbewerb zwischen Homburg und seinen Nachbarstädten ist fair zu gestalten. Die Erweiterungspläne des Fashion-Outlet-Centers in Zweibrücken um weitere 8.500 m² (+40%!) sehen wir daher äußerst kritisch. Wir forderten die Stadtverwaltung auf sich mit anderen betroffenen Kommunen (Pirmasens, Neunkirchen, Blieskastel) abzusprechen, um Zweibrücken zum Einlenken zu bewegen. Wir verweisen auf die Einhaltung des Agreements zwischen den Städten Homburg und Zweibrücken, die Verkaufsfläche des Outlet-Centers auf 21.000 m² zu begrenzen! Sobald die Zweibrücker ihren Bebauungsplan ändern, werden die Nachbarstädte eingebunden bzw. angehört; dies gilt auch im Rahmen eines anstehenden Raumordnungsverfahrens, da eine Erweiterung von mehr als 5.000 m² geplant ist.
Der Homburger Einzelhandel soll im fairen Wettbewerb bestehen. Zur Ausgestaltung der Rahmenbedingungen tragen Verwaltung und Stadtrat Verantwortung. Dies fordern wir ein! (M Piazolo)