Pioniere der Energiewende im Strommarkt halten!

Ende April hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass die im Klimaschutzgesetz (2019) vereinbarten Jahresemissionsmengen bis 2030 mit den Grundrechten unvereinbar sind. Um das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen werden die künftigen Generationen über Maßen belastet, da in dem bisherigen Gesetz hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen. Entsprechend sind bundesweit zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Ein Bereich, für den wir in Homburg konkrete Maßnahmen anstoßen können, sind ältere Photovoltaikanlagen, die aus der bisherigen EEG-Förderung herausfallen.

Bisher erhalten Solaranlagen, die Strom direkt aus Sonnenlicht erzeugen, erhöhte Vergütungen für die Einspeisung ins örtliche Netz. Wer seit der Jahrtausendwende ans Netz gegangen ist, erhält zwanzig Jahre nach Inbetriebnahme keine Förderung mehr. „Grundsätzlich ist dies nicht zu beanstanden, denn diese Anlagen sind durch die bisher erhaltene Vergütung bezahlt. Wir sollten jedoch einen Weg finden diese Anlagen weiterhin im Netz zu halten“ (YSW).

Nach Ablauf der zwanzig Jahre zwingt das neue EE – Gesetz die Betreiber entweder ihren Strom ab sofort selbst zu vermarkten, ihn selbst zu verbrauchen oder ihn an den örtlichen Netzbetreiber abzugeben. Selbstvermarktung lohnt sich nur bei sehr großen Anlagen. Selbstverbrauch ist meist nur teilweise möglich. Also bleibt die Belieferung des örtlichen Stromversorgers. Nach aktueller Rechtslage vergüten diese den erhaltenen Strom zum „Jahresmarktwert“, der sich am durchschnittlichen Börsenstrompreis orientiert. In den vergangenen Jahren schwankte dieser nach Gebühren zwischen 2 und 4 Cent und stellt rd. ein Zehntel der bisherigen Vergütung dar.

Ohne Ersatzinvestitionen, wie z.B. einen neuen Wechselrichter oder einen eigenen Stromspeicher für die Selbstnutzung, ist der Weiterbetrieb oft wenig sinnvoll. Damit könnte es allerdings zur Abschaltung der älteren, aber noch funktionsfähigen Anlagen kommen, obwohl die Module vielleicht noch bis zu 10-15 Jahre Strom liefern könnten. Unabhängig neuer bundesweiter Regelungen halten wir es für sinnvoll, dass die Stadtwerke Homburg Unterstützungsmaßnahmen anbieten, um bestehende, ältere Photovoltaikanlagen weiter als Stromlieferanten in das örtliche Netz zu halten.

Konkrete Vorschläge unsererseits: (1) ein begrenztes Förderangebot für nötige Ersatzinvestitionen, um die Stromproduktion der Altanlage aufrecht zu erhalten; (2) ein Beratungsangebot zur Investitionen in einen Stromspeicher für die Selbstnutzung von Altanlagen; (3) die Prüfung attraktiverer Abnahmepreise pro Kilowattstunde als die börsenüblichen 2-4 Cent bei Einspeisung in das örtliche Stromnetz; (4) ein Beratungsangebot für Altanlagenbesitzer zum Repowering ihrer Anlagen (Neuinvestitionen in wesentlich effizientere Solarpanels und -anlagen).

Um das Erreichen der Klimaziele auch bei uns in Homburg voranzutreiben, sind Beratung, Förderung und private Investitionen effektiver miteinander zu verzahnen. „Mit einem erhöhten Engagement der Stadtwerke Homburg ließe sich somit verhindern, dass nach und nach Altanlagen ihre Stromproduktion einstellen und die Erreichung der anspruchsvollen Klimaziele erschwert wird“ (MP).