Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat am 3. März 2022 die Revisionen des Angeklagten Rüdiger Schneidewind (derzeit suspendierter Oberbürgermeister der Stadt Homburg) und der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 27. Januar 2021 verworfen. Das Urteil des Landgerichts Saarbrücken ist damit rechtskräftig. Die heutige Pressemitteilung des BGH kann hier abgerufen werden.
Die Homburger Grünen begrüßen die Entscheidung des BGH, bedauern aber, dass als Konsequenz die Hängepartie um den suspendierten OB wohl weitergeht. Wir fordern das Landesinnenministerium auf der Grundlage des Urteils auf, möglichst zügig eine Entscheidung bzgl. der (Nicht)Eignung von Rüdiger Schneidewind als OB zu treffen. Eine Rückkehr ins Amt befürworten wir aufgrund der nun rechtskräftigen Vorstrafe und der eindeutig fehlenden Unterstützung durch die Bevölkerung nicht.