Ende April hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass die im Klimaschutzgesetz (2019) vereinbarten Jahresemissionsmengen bis 2030 mit den Grundrechten unvereinbar sind. Um das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen werden…
Ende April hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass die im Klimaschutzgesetz (2019) vereinbarten Jahresemissionsmengen bis 2030 mit den Grundrechten unvereinbar sind. Um das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen werden…
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