Keine Finanzierungszusage des Bundes für B423!

Tressel: Landesregierung schmeißt mit Nebelkerzen

Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Markus Tressel hat den von der Landesregierung vermittelten Eindruck zurückgewiesen, der Bund habe eine Finanzierungszusage für die geplante Ortsumgehung Schwarzenbach gegeben. Das Projekt sei weiterhin nicht im aktuellen Investitionsrahmenplan (IRP) des Bundes enthalten. Es sei überdies völlig unklar, ob das Projekt überhaupt eine Chance habe, in den nächsten Investitionsrahmenplan des Bundes aufgenommen zu werden.

Der neue IRP sei nicht mal ansatzweise aufgestellt. Die jetzt offenbar erfolgte Erteilung des so genannten Gesehen-Vermerkes durch das Verkehrsministerium sei keine Vorentscheidung für die Finanzierung. Die falle erst nach Erteilung des Baurechts. Damit könne möglicherweise erst in Jahren festgestellt werden, ob der Bund die Finanzierung übernehme. Tressel, der auch im Verkehrsausschuss des Bundestags sitzt, dazu: „Die erneute Ankündigung zum Bau der B423-Ortsumgehung ist deshalb vermutlich eher der Kommunalwahl als einer realistischen Einschätzung der Finanzierungschancen geschuldet.  Der aktuelle Bundesverkehrswegeplan ist mehrfach überzeichnet. Das bedeutet, dass aller Voraussicht nach nicht einmal alle Projekte der laufenden Finanzierungsperiode verwirklicht werden können. Jetzt so zu tun, als hätte der Bund den Weg haushaltsrechtlich frei gemacht, ist eine Luftnummer.“

Der bisherige Bundesverkehrswegeplan sei eine Wünsch-Dir-Was-Liste, weil viel mehr Projekte als vordringlich klassifiziert wurden als gebaut werden können. Der gesamte noch offene Vordringliche Bedarf ab 2011 liegt mit 89 Milliarden Euro fast genauso hoch wie zu Beginn des Bundesverkehrswegeplans 2001 mit 90,5 Milliarden Euro. Rechne man den Weiteren Bedarf mit Planungsrecht im Umfang von 10 Milliarden Euro dazu, liegt der Finanzbedarf ab dem Jahr 2011 sogar über dem unterstellten Gesamtvolumen für die Jahre 2001-2015 von 90,5 Mrd. Euro. Tressel: „Es würde demnach mehr als 50 Jahre dauern, um diese Projekte umzusetzen. Wieso da ausgerechnet die Ortsumgehung Schwarzenbach Priorität bekommen sollte, kann man sich getrost fragen. Der Wahlkampf hat offenbar begonnen.“

Hintergrund:

Von der Projektüberprüfung bis zum Bedarfsplan Straße im Jahr 2016

Die Projektbewertungen auf der Basis der Projektanmeldungen der Länderwerden in den Jahren 2014 und 2015 durch das Bundesverkehrsministerium erfolgen. Grundlage der Bewertung sind die Verkehrsprognose 2030 und eine neue Bewertungsmethodik, die beide noch nicht vorliegen. Im zweiten Halbjahr 2015 soll dann ein Entwurf vorgelegt werden, der einen Vorschlag für die Einstufung der Projekte in die verschiedenen Dringlichkeitsstufen macht. Der Grundkonzeption zu Folge wird es beim nächsten Bundesverkehrswegeplan für die Straße vier Priorisierungsstufen geben, einen Vordringlichen Bedarf Plus (VB+), einen Vordringlichen Bedarf (VB), einen Weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*) und einen Weiteren Bedarf. Projekte mit einem Nutzen-Kosten-Verhältnis unter 1,0 werden nicht in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen (Kein Bedarf). Beschlossen werden soll der neue Bundesverkehrswegeplan dann Ende 2015.

 

 

 

Die gesetzliche Festlegung der Einstufungen des Bundesverkehrswegeplans in so genannten Bedarfsplänen wird für Straßen und die Schienenprojekte mit Änderungsgesetzen zum Fernstraßenausbaugesetz und zum Bundesschienenwegeausbaugesetz erfolgen. Das Fernstraßenausbaugesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig, das Bundesschienenwegeausbaugesetz nicht. Die parlamentarischen Beratungen dieser Gesetze werden vermutlich mindestens das 1. Halbjahr 2016 in Anspruch nehmen. Erst dann wird Klarheit darüber bestehen, welche Projekte in den nächsten 15 Jahren gebaut werden sollen.