Kommunalaufsicht prüft Lieferung von Erdgas an die Stadt

Die Kommunalaufsicht hat inzwischen bestätigt, die Einhaltung rechtlicher Vorschriften bei der Vergabe von Lieferung von Erdgas an die Stadtwerke Homburg zu überprüfen. Das freut uns als Steuerzahler! Fünf Teilbereiche haffen wir im Februar 2017 der Kommunalaufsicht zur Prüfung vorgelegt. Es betrifft die rechtswidrige (nicht-öffentliche) Vergabe des Auftrages, die wiederholte Überschreitung der Verfügungsgrenzen durch den Oberbürgermeister, die Aushebelung des Wettbewerbs, die Befangenheit von Stadtratsmitgliedern sowie die Haushaltsuntreue durch den Verwaltungschef auf Kosten der Steuerzahler.

Im Einzelnen sind es die folgende Punkte: (1) die direkte Auftragsvergabe 2016 ist ein Verstoß gegen die Vergaberichtlinien der Stadt Homburg und das europäische Vergaberecht. Der Vertrag ist damit nichtig, eine Neuausschreibung wäre nötig.

(2) Oberbürgermeister Schneidewind hat seine Verfügungsgrenzen (maximal 25.000 €) deutlich überschritten. Damit handelt er, wie bei der Beauftragung der Detektei zur Überwachung von Mitarbeitern des Baubetriebshofes, als Wiederholungstäter.

(3) Mitglieder des Stadtrates sowie der Oberbürgermeister sind gleichzeitig auch Mitglieder im Aufsichtsrat der Stadtwerke – somit liegt ein Interessenskonflikt vor: zum einen sollen sie den Bürgern der Stadt Kosten sparen helfen indem der günstigste Anbieter die städtischen Liegenschaften mit Erdgas beliefert, andererseits wollen sie den Umsatz der – zu 35% privaten – Stadtwerke Homburg mehren. Aus unserer Sicht sind diese Mitglieder des Rates damit befangen und nicht mehr zu einer objektiven Entscheidung fähig.

(4) Mit der direkten Auftragserteilung hat der Oberbürgermeister gegen Wettbewerbsrecht verstoßen (§ 135 GWB) in dem ein rechtmäßiges öffentliches Bieterverfahren wider besseres Wissen nicht genutzt wurde. Der nachgeschobene Hinweis der Verwaltung (Pressesprecher Kruthoff) auf ein Verhandlungsverfahren gleicht dem vergeblichen Griff nach einem Strohhalm. Es fehlen hierfür sowohl das Mandat des Stadtrates als auch die zeitgleiche Verhandlung mit einem Konkurrenzanbieter.

(5) Bei öffentlicher Ausschreibung hatte die Verwaltung das Sparvolumen auf 50.000 € pro Jahr beziffert. Mit der direkten Auftragsvergabe tritt der Spareffekt nicht ein und der Haushaltsgrundsatz wirtschaftlich sparsam zu handeln (§82 KSVG (2)) wurde gebrochen. Aus Sicht des Steuerzahlers hat der Oberbürgermeister damit seine Amtspflichten verletzt, umso mehr da sich die Stadt Homburg in einer Haushaltsnotlage befindet. Der Stadtrat erhöht die Gewerbesteuerhebesätze und schließt Friedhöfe, die Kosten beim Bezug von Erdgas will die Stadt aber nicht dauerhaft reduzieren! Aus meiner Sicht stellt dies einen Treuebruch dar, welcher disziplinarrechtliche – wenn nicht gar strafrechtliche – Folgen für den Oberbürgermeister haben dürfte, urteilt Marc Piazolo.

Hintergrund: Die Stadt Homburg verfügt über rd. 40 Gebäude, die mit Erdgas beheizt werden. Das Auftragsvolumen für die Lieferung von Erdgas liegt bei rd. 320.000 € pro Jahr. Der Auftrag wurde in 2016 von Oberbürgermeister Schneidewind ohne vorherige Ausschreibung an die Stadtwerke Homburg vergeben.