Im Februar 2017 hatte ich (MP) die Kommunalaufsicht um Prüfung der Lieferverträge von Erdgas für die Versorgung städtischer Gebäude an die Stadtwerke gebeten. Jetzt liegt die Antwort der Kommunalaufsicht vor – und sie fällt vernichtend aus!
Da an der Stadtwerke Homburg GmbH auch private Anteilseigner beteiligt sind, fallen die Stadtwerke grundsätzlich unter die Regeln des freien Wettbewerbs. Aufgrund des Auftragsvolumens von ca. 1 Mio. Euro handelt es sich zudem um einen öffentlichen Auftrag, der den Vorschriften des europäischen Vergaberechts unterliegt. Dementsprechend hätte die Lieferung von Erdgas europaweit in einem offenen Verfahren ausgeschrieben werden müssen. Daran hat sich der OB – trotz Mahnung durch die eigene Verwaltung – vorsätzlich nicht gehalten! Dass er dabei von den Fraktionsvorsitzenden der SPD und CDU unterstützt wurde, ist keine Entschuldigung.
Den Vertrag hat der OB 2016 ohne Stadtratsbeschluss mit der Stadtwerke Homburg GmbH abgeschlossen und somit entgegen die Vergaberichtlinien der Stadt gehandelt. Zugleich hatte er seine maximale Verfügungsgrenze in Höhe von 25.000 € mehr als eindeutig überschritten. Laut Kommunalaufsicht hat „der Oberbürgermeister nicht nur gegen Vergaberecht und Vergaberichtlinien der Stadt, sondern auch gegen § 34 KSVG verstoßen.“
Durch die fehlende öffentliche Ausschreibung wurde der Wettbewerb ausgeschaltet. Dies verstößt „daher allgemein gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit.“ Eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung war so nicht möglich. Den jährlichen Einspareffekt durch die öffentliche Ausschreibung hatte die eigene Verwaltung auf ca. 50.000 Euro veranschlagt. OB Schneidewind hatte sich weder an diese Empfehlung noch an den Hinweis auf Rechtsbrechung durch die direkte Auftragsvergabe an die Stadtwerke gehalten. Die Zeche hat jetzt jeder Homburger Steuerpflichtige zu zahlen.
OB Schneidewind nimmt es mit den Vergaberichtlinien des Stadtrates nicht so genau – schon bei der Beauftragung der Detektei zur Überwachung von Mitarbeitern des Baubetriebshofes hatte er sich über die 25.000 Euro Grenze hinweggesetzt. Er ist ein „Wiederholungstäter“ auf Kosten der Allgemeinheit! Genau wie bei der rechtswidrigen Auftragsvergabe an die Detektei erwartet der Steuerzahler, dass die Staatsanwaltschaft diesen erneuten Fall – mit einem dreifach so hohen Vertragsvolumen! – aufgreifen wird und die Ermittlungen an sich zieht.
Jeder private Arbeitgeber hätte schon längst disziplinarische und arbeitsrechtliche Konsequenzen gezogen. Wir fordern die Staatsanwaltschaft und die Kommunalaufsicht auf konsequent zu handeln, denn kein OB steht über dem Gesetz.
Marc Piazolo
Hintergrund: Die Stadt Homburg verfügt über rd. 40 Gebäude, die mit Erdgas beheizt werden. Das Auftragsvolumen für die dreijährige Lieferung von Erdgas liegt bei rd. 320.000 € pro Jahr. Der Auftrag wurde in 2016 von Oberbürgermeister Schneidewind ohne vorherige Ausschreibung an die Stadtwerke Homburg vergeben.