Fischsterben im Erbach – Unsere Pressemeldung

Verwundert zeigten sich die Homburger Grünen über die Reaktion von Bürgermeister Forster. Die Aussage dass es ein Naturereignis gewesen sei, das zum Fischsterben geführt hat, ist nicht zutreffend.

Starkregen, in diesem Fall starker Regen, mag ein Naturereignis sein, nämlich ein zeitlich begrenzter Vorgang, der vom Menschen nicht beeinflusst werden kann, nicht aber  dessen Auswirkungen im Kanalnetz.  Es habe kein klassisches Starkregenereignis gegeben, keine Überschwemmungen, keine überfluteten Keller, keine Schlammlawinen (Ohligberg), noch stehe letztendlich fest, was dazu geführt hat, dass nicht nur die Fische tot sind, sondern nahezu alles Leben im Bach. Das LUA hat ergänzende Untersuchungen angekündigt, unter anderem Toxizitätstests an Proben von Wasser und Fischen, die von Nabu und den Homburger Grünen zur Verfügung gestellt wurden.

Laut EVS haben die Regenwasserbehandlungsanlagen im Umfeld des Erbach einwandfrei funktioniert, d.h. es wurde lediglich – sehr stark verdünntes Mischwasser, das für das Gewässer unschädlich ist, in den Erbach eingeleitet. Das belegen auch Proben. Im Übrigen kommen auch stärkere Regenereignisse nach längeren Trockenphasen regelmäßig vor, ohne dass dies relevanten Einfluss auf die Gewässergüte hat.

Im Einzugsgebiet der Kläranlage Homburg existieren auch zahlreiche weitere Einleitstellen, die nicht in Verantwortung des EVS liegen.

Schon seit 2006 und 2015 ist im Maßnahmenprogramm zur WRRL (Wasserrahmenrichtlinien) ist das Problem unter Erbach – Sanierungsbedürftige Behandlung der Niederschlagswässer aufgeführt.

Um zukünftig solchen Auswirkungen entgegenzutreten, müssen wir diesen Vorgang lückenlos aufarbeiten und Maßnahmen zur Vermeidung ergreifen. Vorhersehbar war ein solches Ereignis aus folgenden Gründen:

1. Jahrelange Verweigerung der Erhebung von Starkverschmutzergebühren. Dadurch war niemand genötigt, seine problematischen Abwässer vorzuklären. Sie fließen bis heute in den Kanal. Läuft dieser bei Regen über, gelangen die Problemstoffe in den Erbach. Nachdem ein Gutachten die Stadt darüber aufgeklärt hat, dass diese Gebühr schon aus Gründen der Gebührengerechtigkeit erhoben werden muss, sind wir jetzt auf dem richtigen Weg. Die Vorkläreinrichtungen müssen nun zügig umgesetzt werden.

Wir schlagen vor die Einleiterkataster zu kontrollieren, um heraus zu finden ,welche Einleitungen sich als besonders toxisch auf Gewässer auswirken können.

2. Dezentraler Rückhalt von Regenwasser – Entsiegelung.

Die Kanäle liefen über, ohne dass vorher ein Wolkenbruch stattgefunden hat. Das zeigt, dass in Homburg viel zu große Flächen immer noch versiegelt sind. Das jahrelange Aussetzen unseres Entsiegelungsprogramms zeitigt jetzt seine fatalen Folgen. Auch rächen sich Fehler aus der unmittelbaren Vergangenheit, als man z.B am Warburgring und in Jägersburg zusätzliche Flächen an die Kanäle anschloss. Wir können von Glück reden, dass die Hochwasserwelle nicht wieder private Keller unter Wasser setzte.

Hier sind wir durch Wiederaufnahme des früheren Förderprogramms auf dem richtigen Weg. Jedoch wird es nicht genügen, nur private Flächen in den Blick zu nehmen. Wir müssen zusätzlich öffentliche Gebäude und Verkehrsflächen entflechten.  Um Versäumnisse der Vergangenheit Um die Versäumnisse schnellstmöglich zu adressieren, schlagen wir deshalb vor, festzustellen, welche öffentlichen Gebäude und Parkflächen entsiegelt werden können, um innerhalb der kommenden Jahre hier Abhilfe zu schaffen.

In diesem Zusammenhang ergeben sich weitere Fragen, die beantwortet werden müssen:

3. War das Fischsterben vermeidbar?

4. Müssen wir nach Dürren häufig mit solchen Ereignissen rechnen?

5. Entspricht unser Kanalnetz noch dem Stand der Technik?

6.  Gibt es Anpassungsbedarf bei den Kanalnetzen zum Schutz der Lebensgemeinschaften Gewässer wegen des    Klimawandels?

Geeignete Maßnahmen könnten sein: 

  • Optimierung des Rückhalts von Mischwasser im Kanalnetz durch KI Steuerung.                                                       
  • Sanierungskonzept für das Kanalnetz mit Zeitplan und Anpassung an den Klimawandel                                              
  • Abstimmung der Sanierung an die Anforderungen der Gewässerökologie.

Ein weiter so, darf es jetzt nicht geben.