Stadtratssplitter: 8. Sitzung am 26.03.2015

Geschäftsordnung und Vergaberichtlinie

In seiner 8. Sitzung hat sich der Stadtrat eine neue Geschäftsordnung gegeben. Mit der neuen Geschäftsordnung wird erstmalig ein Vergabeausschuss eingeführt. Mit diesem kann der Stadtrat seine Haushaltskontrolle besser ausüben, denn die Pflichten der Verwaltung zur Vorlage von Vergaben werden verschärft. Wir gehen davon aus, dass Ermächtigungsbeschlüsse, die der Verwaltung bei den Vergaben freie Hand überlies, nun der Vergangenheit angehören. Gerade das Projekt Musikschule mit Mehrkosten von 1,1 Mio EUR (Kostensteigerung um ca. 22%) hat gezeigt, wie die Kosten davon galoppieren können, ohne dass der Stadtrat Kenntnis davon hat, und die Verwaltung erst Monate später von dieser Kostenentwicklung auch nur schwerfällig berichtet.

Kritisch sehen wir noch die Wertgrenze von 500.000 EUR, bis zu der der Ausschuss entscheiden darf. Diese ist aus unserer Sicht zu hoch gegriffen. Daher sollte nocheinmal überdacht werden, diese Summe auf die in den Ausschüssen üblichen 250.000 EUR zu begrenzen. Darüber entscheidet dann der Stadtrat.

Mit der Einführung des Vergabeausschusses wird ebenfalls eine Vergaberichtlinie eingeführt. Diese wird den Wettbewerb in Homburg stärken. Wir begrüßen ausdrücklich, dass mit der Vergaberichtlinie im Sinne der Nachhaltigkeit eine Lebenszyklus-Betrachtung Einzug erhält und dass es eine Pflicht der Verwaltung gibt, über Mehrkosten aufgrund von Nachträgen und auch über Vergaben ab 5.000 EUR zu informieren.

Haushaltssanierungsplan

In der Ratssitzung vom 11.02.2015 wurde der Haushaltsplan mehrheitlich, bei Gegenstimmen der Grünen, beschlossen. Am 20.02.2015 monierte das Landesverwaltungsamt, als Kommunalaufsichtsbehörde, die den Haushaltsplan genehmigt, dass dem Haushaltsplan kein Haushaltssanierungsplan beigelegt war. Seit Oktober des vergangenen Jahres ist bekannt, dass Homburg in einen Sanierungshaushalt fällt, und spätestens im Jahr 2019 mit einer Überschuldung der Stadt zu rechnen ist, wenn nicht sofort gegengesteuert wird.

Der Haushaltssanierungsplan ist Bestandteil vom Haushaltsplan und muss vom Stadtrat verabschiedet werden. Seit dem Jahr 2011 gibt es keine sondergesetzliche Regelung mehr, die den Haushaltssanierungsplan (§82 KSVG) außer Kraft setzt. Das heißt, der Haushaltssanierungsplan und die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung müssen unmittelbar mit dem Haushaltsplan verabschiedet werden. Der Haushaltssanierungsplan ist verbindlich, dass heißt, die in ihm enthaltenen Maßnahmen sind umzusetzen.

Ob die Prüfung unter der Prämisse das alten oder des neuen Haushaltserlasses (diesen gibt es noch nicht) vorgenommen wird, ist daher vollkommen irrelevant, wenn man das Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) im Land und in der Kommune ernst nimmt.

Mit der Salamitaktik – erst die Verabschiedung des Haushaltes im Februar – und jetzt im März die Verabschiedung des Haushaltssanierungsplans – dazu mit der überlagernden Diskussion um die Schließung von Friedhöfen in den kleinsten Ortsteilen – wird vom Kern des Haushaltssanierungsplans abgelenkt. Anscheinend scheut sich die Verwaltung, die von ihr im Haushaltsanierungsplan angedachten Steuererhöhungen wie die zweimalige Erhöhung der Gewerbesteuer und der Erhöhung der Grundsteuer den Bürger/Innen zu offenbaren. Im Februar 2015 hatten wir den Haushaltsplan als unehrlich bezeichnet. Einen Monat später hat sich das schon bestätigt.

Ehrlichkeit heißt für uns, dass man Steuererhöhungen offen und transparent kommuniziert und nicht versucht, wie geschehen, diese in der mittelfristigen Finanzplanung zu verschleiern. Auch darf man die Kommunalaufsicht nicht als Prellbock hinstellen und sagen: wir müssen die Steuern erhöhen, weil es die Kommunalaufsicht so verlangt. Das streut den Bürgern Sand in die Augen, denn damit entzieht sich die Politik ihrer Verantwortung und damit auch ihrer Existenzberechtigung.

Autobahnanschluss zur A6 – Homburg Ost

Die Autobahnanschluss Homburg-Ost ist schon seit vielen Jahren Gesprächsthema. Im Jahr 2010 wurde der Stadtrat vom Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) über die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie informiert. Damals wurde dem Rat ausführlich erläutert, dass eine mögliche Straße auf der stillgelegten Glantalbahn aus baurechtlicher Sicht kaum Realisierungschancen habe, die die Bahnstrecke unmittelbar an ein Natura 2000-Schutzgebiet (Flora-Fauna-Habitat), dem höchsten Schutzgebiet in der EU, angrenzt. Das LfS führte ebenfalls aus, dass egal welche der vier vorgestellten Varianten den Zuschlag erhielte, nur marginale Verkehrsverlagerungen zu erwarten seien und einzig entscheidend für die Straßenführung die Umweltverträglichkeit sei. Vor Jahrzehnten gab es bereits die Diskussion um die Streckenführung entlang der Bahnstrecke – aber seitdem wurden umweltschutzrechtliche Belange verschärft und eben dieses Natura 2000 Schutzgebiet errichtet.

Zweck eines Natura 2000 Schutzgebietes ist der länderübergreifende Schutz gefährdeter wildlebender heimischer Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume. Ziel ist es die natürlichen Lebensräume und die Populationen der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten zu bewahren oder wiederherzustellen. Viele der dort lebenden Arten sind vom Aussterben bedroht bzw. sind gefährdet.

Statt nun die Planung der baurechtlich möglichen und aus Steuerzahlersicht auch kostengünstigsten Straßenführung für den auch aus unserer Sicht sinnvollen Autobahnanschluss Homburg Ost zu beginnen, wird weiter geplant und begutachtet. Die Planungs- und Gutachterkosten für die nochmalige Variantenprüfung sind rausgeschmissenes Geld und verzögern die Autobahnanbindung weiter.

Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2010

Vier Jahre später als gesetzlich vorgeschrieben, werden dem Stadtrat die Unterlagen zur Ergebnisfeststellung des Haushaltsjahres 2010 präsentiert. Viele Ratsmitglieder sind inzwischen neu in den Rat gewählt worden.

Im Prüfungsbericht wurde festgestellt, dass Budgetrahmen überschritten wurden, ohne dass über- oder außerplanmäßige Ausgaben bewilligt wurden. Ermächtigungsübertragungen führten ebenfalls zu Budgetüberschreitungen. Die Prüferin führt aus, dass diesbezüglich die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten wurden.

Im Grunde wurde das Budgetrecht des Stadtrates vom damaligen Oberbürgermeister massiv missachtet, den 2,5 Mio. Euro an über-/außerplanmäßigen Ausgaben gingen am Stadtrat vorbei, und wurden diesem weder zur Kenntnis gebracht noch beschlossen.