Wie der schäumende Erbach mit der Abwassergebühr zusammenhängt

Seit Jahren beklagen Bürger unserer Stadt die Schaumkronen auf dem Erbach unterhalb der Homburger Kläranlage. Die Grünen haben das Problem mehrfach im Rat zur Sprache gebracht, was zu heftigen Debatten geführt hat. Immer ging es dabei um die Frage, ob die Stadt die Verursacher der Verschmutzung finden und zur Kasse bitten kann und soll. Auch der NABU und die Beeder Ortsvertrauensfrau Katrin Lauer schalteten sich ein, s. auch https://www.gruene-homburg.de/2022/02/01/schaeumender-erbach-bleibt-ein-dauerproblem/ . Um rechtlich auf sicheres Terrain zu gelangen, hat die Verwaltung ein renommiertes Forschungsinstitut mit einem Gutachten beauftragt. Ein erstes Ergebnis liegt nun in Gestalt einer Vorprüfung vor und wurde in der letzten Sitzung des Bauausschusses vorgestellt. Es lässt staunen: Alle Annahmen der Umweltschützer werden darin bestätigt.

Der Erbach in Beeden. Foto (c) Bündnis90 / Die Grünen Homburg

Das Forschungsinstitut für Wasser und Abfallwirtschaft aus Aachen beurteilt die Erhebung von Starkverschmutzerzuschlägen rechtlich nicht nur als unbedenklich, sie seien sogar geboten. Und zwar aus Gründen der Gebührengerechtigkeit.

Bisher, so das Gutachten, subventionierten die Bürger unserer Stadt nämlich die Umweltsünder, indem Zusatzkosten, die bei der Kläranlage anfielen, nach der Wassermenge auf alle Nutzer umgelegt würden. Tatsächlich aber leitet eine kleine Zahl von Gewerbebetrieben überproportional Schmutzfrachten ein, die dort hohe Zusatzkosten verursachten und an vielen Tagen im Jahr zur Überlastung der gesamten Anlage führten. Sichtbare Folge ist der schäumende Bach. 

Rechtlich sei die Lage eindeutig, so die Gutachter. Die Erhebung einer Sondergebühr für Starkverschmutzer ist geboten, sobald diese mehr als 10 % über der Norm lägen. Schon aus Gründen der Gebührengerechtigkeit gäbe es da keinen Spielraum. Tatsächlich leiten die Gewerblichen nach Untersuchungen des Instituts viel mehr ein. Zwischen 27 und 32 % der industriellen Abwässer seien stark verschmutzt.

„Unsere Forderung zur Einführung einer Starkverschmutzerzulage hat das Gutachten zu 100% bestätigt“, meint Katrin Lauer, „im Grunde genommen war das Verhalten der Stadt rechtswidrig, da sie ihrer Pflicht zur Gebührenforderung nicht nachgekommen ist.“

Eine verursachergerechte Neuaufteilung der Gebühren würde laut Gutachten zu einer deutlichen Gebührensenkung für die Bürger unserer Stadt führen. Privathaushalte müssen nicht befürchten, künftig mehr zu bezahlen, weil die Gesamtkosten ja gleich blieben.

Natürlich hat man die Erwartung, dass diese Zahlungspflicht auch bei jenen Betrieben greift, die für die Einleitung der Chemikalien verantwortlich sind, welche den Schaum im Erbach verursachen. „Dass diese Einleitung mehr ist als nur ein ästhetisches Problem, sondern eine massive Umweltverschmutzung, dürfte unstrittig sein“, kommentiert Winfried Anslinger, NABU Vorsitzender, die Sachlage. Abwasser, das geeignet ist, ein natürliches Gewässer schädlich zu verunreinigen, dürfe nach der städtischen Abwassersatzung eigentlich garnicht erst eingeleitet werden. In jedem Fall sei diese Fracht mitursächlich für das zeitweilige Versagen der Kläranlage. Das Institut räumt auch mit einem anderen Vorurteil auf, das in der Vergangenheit die Diskussion beeinflusste: 50 % aller deutschen Kommunen erheben solche Zuschläge. Nur im Saarland tut dies bisher keine einzige. Homburg wird demnächst landesweit die erste Gemeinde sein, die gesetzeskonform die Abwassergebühren erhebt, zum Nutzen aller Bürger.